79
daß demjenigen, der zu Enttekung des Dilebes auf eine entsprechende Art mitwirken, eine der Sache
angemessene Belobnung und nach Maaßgabe der Umfaͤnde die Berschweigung seines Namens 4uge-
ert wuroe. Ade oͤnigl. Volizti- Beboͤrden werden uͤbrigens ersucht, das Ihrige zu Eatbdeckung des
Dieres veizutragen, und von ollem was hievon in Erfahrung gebracht wird, gefaͤligst Nachricht hieher
zu geben. Den 11. Febrar 1818. Königl. Oberamt.
berd. Der Seribent Johannes Butz, von Welzbelm, biesigen Oberamts, welcher wegen Beträ-
gereien in criminalamtliche Untersuchung gerotben und auf für ihn eingelegte Caution, seines Arrests
bätlassen worden ist, har sich am verflossenen Sonntag den 8. d. M. Vormittags von Haus enksernt,
erba##tenen Nochrichten zufelge nach Stuttgart begeben, und ist von da auf einem Mez#e#rpferde Lud-
wigsburg zu entslohen. Da nun on Habhaftwerdung dieses Menschen sehr viel gelegen itt, so wer-
den s#tliche Justig= Behorden ersucht, auf denselben fabunden, idn auf Betreten handsest machen und
gegen Ersatz der Unkosten dieher einliefern zu lassen. Signalement: Scribent Butz ist :61 Jahr
elt, 5“9“ groß, dat etwas hagere Statur, blonde Haare und Augbraunen, bohe Stirne, blaue Augen,
spizige Nale, großen Mund, eingefallene Wangen, spiziges Kinn, ein übles Uusseben und gerade Beine.
Bereidet war er mit einer russischen Karpe von welhem Tuch, seidenem Hastuch von zerschiedenen
###en mit Franzen, manchesternem rothgestreistem Leible, blau tächenem kurzen Klappenrock mit gel-
## Kaôpfen, langen Hosen von gleichem Tuch, und Bunestifeln. Er hat eine goldene Taschenuhr von
ungefäbr 6#3 fl. in Werth bei sich. Den 13. Februar 1818. Königl. Oberamts-Verweserey.
—
Tettnang. Wligations-Amortisation. Dem Hof-Agenten Marr Pfeifer in Weikersheim wur-
de nad vorgelegtem Ertract vermoͤge boͤchster Entschließung Koöͤnigl. Baierischer Staats-ODchulden-
Tugungs- Kommission in München d d. 16. August 1843. ein Koͤnigl. Baierisches Staats= Activ-Ka-
pitai von a2500 fl. dei der Kommun Hemigdofen zu 4 procent verzinslich angewiesen, worüber die
von gedachter Kommun auspestellt gewesene Olbigation verlohren gegangen ist. Es wird nun diemlt
der gegenwärige Besitzer dieser Obligarion aufgefordert, solche binnen einer peremtorischen Frist von
3 Monsten a dato bei dem diesigen Oberamts-Gericht vorzulegen, mit der Bemerkung, daß nach
Berflus vieses Termins gedachte Obliganon zu Gunsten des Eigenthümers als nichtig erklärt, jund
demselden für sein angewiesenes Kapital eine neue Versicherung zugestellt werde. Den q. Decemdr.
1817. vod S. Sebruar 1818. K. Oberamts.-Gericht.
Crailsheim. Die Commun Gründelhard ist zu Abhaltung zweier Krämer-und Vieb=
märkte durch ein allerhöchstes Dekret legitimirt. Der erste Kräner= und Viehmarkt wird jeden Jahrs,
Wad heuer erftmals am :. Donnersteg im Monat März, und der zweite jedeemalin am g. Dienstag
lm Monat September im Orte Gründeldardt abgehalteo. Denen welche diese Märkte besuchen wird
nicht allein alle nur mögliche Beq#emlichket und sichere Unterkunft verschaft, sondern auch dem, der
den höchsten Erlöß aus : Ochsen, 1 Stier, 1 Kuh 2c. erzielt, noch besonders ein gewisses für jedes
Stiück ausdegahlt werden. Den 24. Jannar 1816. K. Oderamt.
Freudenstadt. Da auf die, unterm 826. Mai vorizen Jahres geschehene öffentliche Bekannt-
machung wegen Erneurung des hiesigen Unterpsands-Buches, nicht alle Pfand-Glubiger für ihre an
die Inwohnerschaft zu Pfalzgrasenweiler angeliehenen Kapitalien die ihnen dafür ausgestellten Obliga-
tionen in deglaudigter Abs. ust on die Amtsschreiberei zu Dornstetten bis jezt emgeschikt haben; so
findet man sich wegen vollständiger Herstellung vieses Unterpfands-Buches veranlaht, die mil Einsen-
dung ihrer Obligarionen noch im Rückstand stehenden Gläubiger anmit wiederholt aufzurufen, solches
innerhalb 4 Wochen um so gewiesser zu besorgen, als sie im Unterlassungs-Falle die etwa entstebenden
n#chtheiligen Folgen sich selbst beizumessen hätten. Den ###. Januar 1819. Roöoigl. Oberamt.