Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Beilage u Nre. 20. 
des Königl. Staats= und Regierungs-Blatt von 1818. 
Aufforderung jur Jahres-Musterung. 
Galb lagen an hder Ensz. Sämmillobe Millärrülchtlgen von dem blesiaen Oe###mte, welsche vo#n 
dem #1. Januer 3 706. bis 3. December :797. geberen, mltbin 0 und #: Jobre all sind, werden blemie nach- 
drücilchst aufgefordert, so in ibr Helmwesen zurückzukebren, daß sie bei ver am 2. März d. J beglenenden 
Jabresmusterung gegenwärtig fnd. Die Sud#ttruten, Previsoren und sonstige nach den früheren Verordnungen 
don der persbollchen Stellung defrelte Sudjecte dieses Alters haben über den Mlsitatlons-Erfund, lör Meß und 
ibte Ansprache auf Erxemtlon oder in die 4. Elasse oderamtlich deglaubigte Urkunden so elnzusenden, 
daß sie nech vor dem 1. Maͤrz dei Oberamt einfommen. Den 19. Jonnar 1858. Kenlgl. Oberamt. 
Galldorf. Am Montag den 2. Maͤrz d. J. wird in dem diesseitigen Oberamte- mit der Musterung der 
Mllltarvsilchtigen der Ansang gemacht, und dleses mit der Bemerkung zur allgemeinen Kenniniß gebrachr, daß. 
Mebel dleienige, wel# am „. Januar dleses Jahrs das 30 und #. Jahr zurückgelegt, zu erschelnen, und die- 
feulsen, welche von dem rersönlicen. Skseeekner Pelrellch befrelt snd, die nöthigen Zeugnise uͤber ibr Meß und 
Dleusttc#rigkelt an das Oberamt elnzusenden daben. Den 20. Jannar 1616. Königl. Oberamt. 
udwigsburg. Dle Musterung der Mllledry#chigen des biesigen Oberemts wird dis Montag den 
2. März d. J. und die folgenden Tage vorgenommen werden. Bel derselben baden sämmtlichke Milltärpflichilge 
vom 25% und 31 Jahre, welche vom 1. Jannar 2790. bis 31. December 1797. gedoren sind, sich einzufinden. 
Die Abwesenden von dlesem A#lter werden ernsllich anfgesordert, auf den oblgen Kermin in lbr Heimwesen 
zurackzskehren, und sich bel der Musterung eluzufinden. Dlejenlten Militärpaichtigen von vorbemertiem Alter 
dlagegen, welcke vom versönlichen Erschelnen bei der Musterung zusolge der stüberen allerhöcksten Perordnun- 
#e#n gesetzilch befrelt sind, baden die uölblgen Urkunden üͤber r Meß und Tüchiigkeit nock vor dem Anfange 
der Musterung bdleder eirzusenden; desglelchen haben dlejenigen, welche als Substituten, Provisoren 2c. Ansprache 
auf Eremtlon oder Lokatlon kn die 1V Elasse zu macken haben, die gesetztichen Eraminations- und Auftellungs- 
Zeugnisse ebenfalls vor der Musiterung vorzulegen. Den 20. Januar 1666. Koͤnigl. Oberaut. 
Nürttuten. Dle Jahresmusterung der Milltärßstcktigen in dem diesseitlgen Oberamts-Bezlrke wirb 
Dienstat den 3. März und an den 3 folgenden Tagen vorgenemmen werden, wobdel dlejensgen, welce am 
1. Jsmar 181n6. das 20 und -: Lebensjahr zurückpelegt haben, zu erschelnen haben. Es werden daher dies 
selben dierdurch aufgesordert sich in idrer Heimarb einzufinden, eder von dem Oberamt ihres Anfenrdalts legale 
Zengusse ihres Messes und körperlichen Bravchdarkelt vor der Musterung noch bleber zu senden. Zugleich 
werden alle obrigkeitliche Bebörden geziemend ersucht, nach der Musterung kelnem der angezelgten Militärs 
rdi##gen, der sich nicht mit elnem glaeudwürdigen Zcugniß legitmmiren kann, den Aufenthalt in ibrem Amts, 
Bezg’rke zu gestatten. Den 20. Januar 188. ulgl. Oberamt- 
Besisdeim. Dle Jahres: Musterang der Wassenscölgen sungen Mannschaft ist auf den :. März b5. J. 
sestsefedt, und werden zu derselben alle dlejenigen einderusen, welche den 2. Januar des 20. und #: etens- 
jabr zurutgeleat haben, mitbin in den Jabren :796 und 797 gebohren find. Alle Adwesene ohmen Al##e 
ßic dis den 26. Kedruar n lbren Gedurts, Orten einzußinden, und bei der Musterung, rer#ulich zu stel- 
len, widrigenfalls sie alle darch ihre Abwesenhel#t entstehenden Nachtbelle sig selbst zuzuschreiber haten. Jedoch 
dbeuieuiseo, welche in entlernteren Obrrämtern sich befinden, zwar gestattet, ssch vor den Phe###b# 
Ufenthalté= Ortes messen, und von dem dasigen Oberamts-= Urzte visitiren zu laßen. Sie daben aber die Meß- 
Urkunden 8 Tage vor der Jahren -Musterung einzosenden, und belm 2966 ch durch lbre Unverwandte oder 
V vertreten zu lassen. Den 2#. Janusr#.8n8. Könfgl. Oberamt. 
Ereudesstadt. Zu volgze allerbssten Besebls wird die Musferung her Erilltärpale#lgen von 20 und 
a#s Jahr am Montag den -. Mirz d. J. iIn dem hlesigen Oberamte den Anfam nehmen, bri wescher die MI- 
-Urdrpaldbtigen welche vom : Jannar 7706. bls 33. December 1J edehren sid, zu erschelnen haben. Die- 
Nalse Milleäpfichtigen von erwihntem Alter, welche nach früheren Abulglicen Verordnungen vom perfönllchen 
 
	        
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