Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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4. Bortbelomäus Dhrr, von Neuseß, Oberamts Mergentheim, wegen ersten, großen, 
durch Elnstelgen qualisichtrten Haus-Diebstahls, neben dem Kostens= und Schadens- 
Ersatze, mit sechemo natlicher Vestangs-Arbeltostrafe belegt. · 
Amt-.Sept.tst: 
5. a. gegen Georg Friedrich Scharpf, zu Aichschieß, Oberamts Schorndorf, wegen 
dierten und greßen Diebstahls, Vagirens um Cencubinats, neben dem Ersatze des 
Schadens und Bezahlung seiner Arrests= und Azungs-, auch der Hälfte det Unter- 
suchungs-Kosten, eine fün fmonatliche Zuchthausstrafe in Getteszell und aachhe- 
rige einjährige Einschließung in ein Zwangs-Arbeitshaus; — 
b. gegen Anna Maria Schnlepp, von Waldhausen, Oberamts Welzheim, wegen 
nachgefolgter Theilnabme an dem Diebstahl des Scharpf, dann wegen Vagirens 
und Concubinats, neben dem Ersatze des Schadens unter solidarischer Verbindlich— 
keit, Erlegung ihrer Arrests= und Azungs-, auch der andern Hälfte der Untersu- 
chungs= Kosten, eine fünfmonatliche Zuchthausstrafe in Ludwigsburg erkonne, 
worden. 
Am 14. Sept. wurde: 
6.der Netar und süspendirte Bürgermeister Frledrich Neumaver in Hättlingen, Ober- 
amts Aalen, wegen des theils durch Eingriffe in die ihm anvertraute Bürgermelster- 
Amts-Kasse, theils durch seine Nachlátigkeit in der Rechnungs-Fäbrung entstande- 
nen Kassen-Rests, neben dem Ersatze der Restsumme samt Zinsen, so wie eines wei- 
tern Ersatz-Postens und der Bezablung sämtlicher Haft= Azung#= und Untersuchungs- 
Kosten zu sechsmonatllcher Zuchthausstrafe in Gotteszell verurtheilt, ihm die Aus- 
übung der Notarlats-Geschäfte verboten, und derselbe zu einem öffentlichen Amte 
unfähig erklärt. 
Am 16. Sept. wurde: 
7. gegen Geerg Wahl, ven Gschwend, Oberamts Gaũdorf, wegen veruͤbten zweiten 
ausgezelchneten Diebstabls und wegen dersuchten Betrugs, neben dem ; Kostens z und 
Schadens-Ersatz eine viermonatliche Westungs= Arbeitsstrafe ausgesprochen, 
· Am 2f0. Sept. wurde: · 
8. Maadalena Woͤhrlin, von Natthelm, Oberamts Heldenheim, wegen dritten und aus- 
gezeichneten, jedoch klelnen Diehstahls, neben der Bezahlung saͤmtlicher Kosten, zu 
sechsmonatllchet Zuchtba#sstrase im Markarbningen und lchheriger dreimonat 
licher Einsperrung in einem Zwangs-Arbeitshause verfällt, 
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