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Erkennto#ß dahln ausgesprochen, Laß derselbe wegen grober Rochlßigkel#ten in seinem
Anmte uͤberhaupt und insbesondere wegen Vorletzung seiner Dienstpflichten im Unter-
suchungsfache, durch Verzbgerungen, Ueberschreitungen seiner amtlichen Befugnisse
und andern vielfältig vorgekommene Illegalitcten, von sefnew. Amte zu entlassen
sey, und eine sechswöchige Bestungs-Arreßtstrafe zu erstehen Habe; auch wurde den
durch die Amtsführung des Volz verletzten Privatpersonen der Regreß an ihn vor
dem Civil-Richter vorbehalten, und wegen des Ersatzes der Amts-Aslsistenz= und der
Untersuchungs-Kosten das Sachgemäße verfügt.
„) Civil!= Se not.
Am 4. Sept. wurp#e:: .
s.in»derAppetlotiongsachevomovkmaligenObekamtggetichteGmünbthäkkbeckdeMSakk
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vonNiedernvorf,DbetamtsGaildorßKlägeyAppellsten,.·in·en»Mieth--Pettr»ag«.be-
russend,dasuntetilchtetlicheErkenntnismiteinersModisikatioubestäxigt,»anAppel-
lant in alle in der Appellations-Instanz erlaufene Kosten vertheilt.
Am 29. Sept. ist:
3. in der Appellatlonssache vom vormaligen Oberamtsgericht Aalen, zwischen dem Salffak-
tor Ferdinand Debler zu Gmünd, Liquidanten, Appellanten, und den Gläubigern der
fünften Classe im Gante des Georg Holl zu Dewangen, Mit -Liquldanten, Aodpella-
ten, Lokation im Conkurs, jetzt Formalien-Justisikation betreffend, auf Beweis er-
kannt worden; . . --
FinderAppellationssachepomvormaligcjiOberhmtsgerichtqNeiesbehm ztslschenMav
thäus Mayer zu Kirchheim, jetzt zu Pflaumloch, Liquidanten, Appellanten, und dem
in den Akten benannten Gäterpfleger des vormaligen Rößlenswirths Veit Häfele in
Kirchheim, Liquidaten, Appellaten, elne Leibgedings-Forderung betreffend, ist vas Urthel
voriger Instanz bestétigt worden, unter Verurtheilung des Appellan#ten in dle Kosten der
Appellations-Instanz- " "·" ·"'·« *ê)½-
Ferner
4. in der Rechtssache erster Instanz zwischen dem Juden Löw Oser zu Feuchtwangen, Li-
quidanten, Imploranten, Producenten, und der Debitmasse des Grafen Philipp ven
Adelmann zu Schechingen, Liqguidatin, Implorativ, Productin, Schuldforderung von
625 fl. betrefsend, wurde durch urthek zu Recht erkannt, daß Implerant Jo3 fl. go ke.
samt Verzugs-Zinsen vom B. Juni 2300 bis 22. April #80z aus der Imploratischen
Debitmage, nach dem Lokations= Urtheil vom 16. Febr. 1605 in dex fünften Classe