779.
#“#’## 9. 62.
SEihoenso ist derjenige, der die schuldige Aufsicht auf sein Gesinde in Behandlung des
Fuers und Lichts vernachléßigt, für den daraus entsteheuden Schaden verantwortlich.
#. 65. , ·
Wenn jemand zu einem Geschaͤfte ein dazu untuͤchtiges Gestnde wissentlich bestellt;
so baftet er fuͤr den Schaden, welcher elnem Dritten bei der Ausrichtung des Geschaͤsts
durch Unvorslchtigkeit des Gesindes zugefügt worden ist. · f
AufgleicheWeisebstdek"enige,herzuBvllfübkuugxlossvenihmübcmommenm
Geschaͤfts sich seines Gesindes bedient, fuͤr den durch die Nachlaͤßigkeit oder Ungeschick-
lichkeit des Lettern veranlaßten Schaben einjustehen. ·
5. 64= :
DieHetrschcftistvichtschtildig,fürdieqaflhieicNamsavvndemdjesifidccufga
nommenen Gelder oder ausgenommenen Waaren zu haften; es sei dann; daß eint · aus-
drückliche oder stillschweigende Einwilligong der Dienstherrschaft erwiesen wärde.
Dauer der Dienstzeit, Aufkündung des Dienstes.
*1 65. "
Isk nichts besonderes verabreder worden; so wird die Mietbe bei männlichem Dienst-
boten auf einen Monat und bei weiblichen auf ein Vierteljahr für geschlossen angenommen.
s. 66: 4 . i« . —
Vor beendigter Miethzeit kann der Mieth-Contrart obne rechtmaͤßige, in dem Gesete
bestimmte, oder durch beiderseitige Uebereinkunft festgesehte Ursachen einseitig nicht aufges
boben werden. 4
. 67. 1
Welcher Tbeil den auf ein Viertehjahr abgeschlossenen Dienst: Vertrag nicht fort-
setzen will, muß innerhalb der gebbrigen Frist, nemlich fechs Wochen vor Ablouf der
Dienstzeit, aufkündigen. Bel monatweise gemietheten Dienstboten muß die Aufkändigung
1 » ,- 7
vier Wochen vor Ablauf der Dlerstzeit gescheben
68. —.
Jeder Theil kann von dem andern ein chrifttiches Zeugnst über die geschehene Auf-
kändigung verlangen. . -« ",’« *
JIst bei einem Lioree-Bedienten vor over mit dem. Ablauf: sesner Dienstzeit der gun
raum, nach welchem ihm die ordinäre J## als Eigen#hu## zufallen sollte, noch nicht
verflossen; so hat der Austretende dieselde der Diensthereßhaft zurückzulassen. "
9. 70.— — «
«Jstkein-Aicftücidigung»erfolgt,»sowird-der«VettrugbelyeibljchenDienstbotenauf
ethertcljaht,Minännllchennat-eiHaufscineifMoiMWldistillschweigendvetlönchtangesehen.
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