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.) Des Departements des Innee##:
des Ministerium des Innern.
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Die unterm :7. Sept d. J. (Staats= und Reglerungs-Blatt Nro. 67.) ausge-
lchriebene Brandschadens = Umlage ist zwar auf 4 Kreuzer vom 100 fl. Gebéäude-An-
schlag festgesetzt worden.
Da aber durch das am 3. v. M. zu Mengen, Oberamts Saulgan, eiangetretene
Brand-Unglück das Bedürfniß der Brand-Versicherungs-Kasse bedentend erbbht, und die
oberwähnte Umlage unzureichend geworden ist, so haben Se. K##igl. Majest t-ver-
möge höchster Entschliehung vom 2. d. M. eine verbältnitzmäßige Erhbhung derselben auf
sechs Kreuzer von je 100 fl. Gebéude-Anschlag befohlen: « v-
Indem die Koͤnigl. Oberaͤmter hievon zu ihrer Nachachtung in Kenntniß gesetzt wer-
den, wird denselben zugleich bemerkt, daß von dileser erhoͤhten Umlage eln Drittbeil auf
den 1. Dec. d. J., die übrigen zwel Drittbelle aber auf den 1. Maͤrz kuͤnftigen Jahrs,
unter den in der Verordnung vom :--Sept. d. J. an die Hand gegebenen Bestimmun-
een, zum Einzug zu bringen Lud. Stuttgart den 5. Nov. 1319. «
-. v. Otto.
Dienst-Erledigung.
Durch das am 1. Mov. erfolate Ableben des Pfarrers Gaßner ist die katholische
Ofarrei Magolsheim, Oberamts Münflugen, erledigt worden.
Hlrsau. In Gemäßheit bötzerer Verordnung wird das Könisl. Bad zu Liebenzell nebst der
Tracteurs-Gerechtigkeit und mehreren Güterstucken am M rewoch den r. Dez. v. J., Vormitags 9 Uhr,
. in, dem Bad = Gebaade selbst##m öffentlichen Aufstreich sowohl auf 5 cuier 9 Jahre verliti##n, als auch
im Ganzen und theilweise verkauft werden. Das durch vieles Zauwesen gur herg sielllte Bad-Ge-
bäude ist dreistöckigr, mir à8 heifbaren Zimmer und mit den erforderlichen Stallugen, Keller und
dergleichen versehen. Die dazu gehörizen Gürer bestehen aus ungerähr 14 Mrg. meistens Miesen und
Gärten um das Haus herum. Das chebäude ist in der Nähe der Städte Calw und P'orzseim, in
erstere führt eine angenehme Straße, und eine solche ist in letzterer theils hergest ur, thels wird dar-
an geardeitet. Bestands-Lbiebhaber haben sich vor der Verhaudlung durch glau wurdige gerichtsiche Ze.g=
nisse auszuweisen, daß sie ein gurrs Prädikar und die zur Uebernahme eines solchen Bestandes no#h-
wendige Fähigkeiten, auch das erforderliche Vermigen haben und im Stande sind, eine Cautien von
„Joo fl. zu leisten. Kaufsliebhaber haben mie gleichen ger chrlichen Zeuguissen darzuthun, da, sie das
zum Kauf erforderlibbe Bermögen befitzen. Oie näheren Bedingungen können indessen nach Gefallen von
dem Kameralamte vernommen, auch däs Gebäude selbst und die Gurer alle Taze eingeseen werden.
Den 3. Nov. 1619. Königl. Kameralamt.
Neuffen. Die hiesige Jächerei (0#1. vorntge: #oberamtsgerichelicher Verordnung nochmals zum