Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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abergegangenen  oder  dahln  noch  zu  versendenden  Prozeß  sachen,  zum  Bebuf  der  elgenen-Entscheldung
  durch  die  Oberamtsgerichte,  gebeten.

Indem  dlesem  Gesuche,  sefern  die  betreffenden  Parkbesen  sich  damst  vereinlgen  wärden,
  durch  einen  Justiz-Ministerial-Erlaß:  vom  beutigen-Tage  entsprochen  worden  ist,
wird  gugleich  den  gedachten  Oberamtsrichtern  auf  Sr.  Koͤnigl.  Majestát  Befehl  eine
bffentliche  Belobung  ihres  diesfalls  an  den  Tag  gelegten  Diensteifers  erthellt.

Stuttgart  den  z.  November  1818.  .

Maueler.
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„

Betanntmach  ung.

Für  dle  erste  Hälsfte  des  kemwenden  Jahrs  1820  find  die  Gebübren  für  das  Stsats=  und  Regierungs-Blatt
  im  Monat  Dezember  d.  J.  mit  #  fl.  30  kr.  für  das  Eremplar  veraus  einzusenden.
Der  Betrag  füur  die  in  jedem  Oberamts-Bezirk  erfordert  werdende  Anzahl  von  Blärtern  ist  von
der  mir  dem  Einzug  beauftragten  Stelle  auf  einmal  und  im  Ganzen  abzuliefern,  wobti  iedech  ausdrucklich
  bemerkt  wird,  .daß  die  Konigl.  Oberamts-Gerichte  Frei-Exemplate  zu  beziehen  haben.

Die  Königl.  Postaͤmter  haben  die  Gebühren  von  Privar=  Abonnenten  ebensalls  im  Laufe  des  Monats
Dezember  einzuzieyzen  und  abzuliefern.  «-AbbestellaagenkoaueumchtmehkstansindemwenneiamaleinebestimmteAnzahlvonBlarteku·


imaeuenSnaefleebezogenwocden,nndaquachBestellangenIsnuwkiademsssllesstucksicht
genommen  werden,  wenn  solchen  jedesmal  der  Geldbetrag  beigelegt  wird.

Wenn  von  einem  erscheinenden  Sraats=  und  Regierungs-Blatte  bei  einem  Oberamte  oder  Postamte
zu  wenig  Eremplare  ankommen  sollten,  so  ist  die  Königl.  Redaktion  unverweilt,  und  längstens  binnen
6  Tagen.  hievon  in  Kenntuiß  zu  setzen,  indem  bei  einer  verspäteten  Anzeige  für  die  nachverlange  werdenden
  Blätter  die  Geduhren  enmichtet  werden  müssen.  Stuttzgart  den  20.  Nov.  1819

Königl.  Kassieramt  für  das  Staats=  und  Regierungs-Blatt.
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Oehringen.  Der  Zim#mergeselle  Christian  Weiß,  von  Zweiflingen,  hat  den  5  jährigen  Knaben
des  Nagelschinids  Streiner,  von  Sindringen,  mit  eigener  Gefahr  vom  Ertrinktn  im  Kocherflusse
errettet,  und  wid  daher  derselbe  wegen  dieses  eines  enrschlossenen  Benehmeis,  in  Gemäbheit  eines
höchsten  Dekrets  vom  16.  d.  M.,  hiemit  öffentlich  belobt.  Den  22.  November  2829.

Koönigl.  Oberamt.

 

Struttgart.  Die  mit  dem  letzten  Dezember  d.  J.  zu  Ende  gehende  Bredlleferungs  =  Mkorde
für  das  Keonigl.  Mlitär  in  den  Garnisonen  Stuttgart,  Ludwigsburg,  Hohenasperg  und  Eglingen,
so  wie  für  die  Stäfnge  in  den  3  ersten  Orten,  werden  am  Freitag  den  3.  Dez.  d.  J.,  vom