Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am demselben Tage ist: 
6. die Berufung des Schulmeisters Johannes Haug zu Jebenhausen, Klägers, 
Appellanten, gegen das in seiner Rechtssache wider den Glaser David Haug 
zu Lorch, Beklagten, Uppellaten) Schuldforderung betreffend, gefällte unter- 
richterliche Erkenntniß wegen versäumter Einreichung der Beschwerden Aus- 
führung, für verlassen erklärt worden) unter Verurtheilung des Appellanten in 
die Kosten der Appellations= Instanz. 
IV. GBerichtshof für den Donau-Kreis, 
1.) Criminal= Senac. 
Am 4. Okt. wurde: 
1. auf die bei dem Oberamesgerichte Wiblingen gepflogene Uncersuchung 
#a.) Johannes Haug, von Sezingen, Oberames Ulm., wegen mehrerer, theils 
b.) 
c.) 
großer) theils qualifi.irter oder unter erschwerenden Umftaͤnden veruͤbtet Dieb- 
staͤhle, welche den vierten Diebstahl im techtlichen Sinne ausmachen, auch 
wegen Diebstahls-Versuchs, sodann wegen unerlaubten Gewehrbesitzs, Va- 
gabunditaͤt und Angabe eines falschen Ramens vor der Obrigkeit, unter Ein- 
technung eines Thells des erstandenen Arrestes, noch zu einer Zuchthausstrafe 
von zwei Jahren und fünf Monaten in Gotteszell und nachheriger 
Einsperrung in einem Jwangs, Urbeitshause bis zu erprobter Besserung) wes 
nigstens aber auf ein und ein halbes Jahr verurtheilt; 
gegen Johannes Zoller, von Söslingen) Oberames Ulm, wegen mehrerer 
Diebstähle, woruncer ein großer und ein qualisicirter, die andern aber aus- 
gezeichnet sind, und die zum Dheil den vierten Diebstahl im rechtlichen Sinn 
auemachen, wegen eines unter erschwerenden Umständen begangenen Diet- 
stahls- Versuchs, Vagabundität, Aufnahme und Begünstigung eines entwi- 
chenen Verbrechers, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Urrests, 
noch eine Zuchthausstrafe von ein Jahr und vier Monate in Markard= 
ningen und nachherige Einsperrung in einem Zwangs= Arbeitshause bis zu 
erprobter Besserung, wenigstens aber auf zehn Monate erkannt; 
Jakob Frank., von Sôöflingen, wegen der gegen ihn in den Untersuchungen 
gegen die Vogel, und Heilig'sche Diebsbanden erhobenen, zum Theil großen 
und qualiffeirten auch in Genossenschaft verübter Diebstähle, nachgefolgter 
Theilnahme an Diebstählen und Diebshehlerei sowohl, als auch wegen der 
ihm in der Untersuchungssache gegen Haug und Consorten zur Last fallenden 
Mirurheberschaft an einem aualiffeirten Diebstahl, einem bedeutenden Markt- 
Diebstahl und an einem nahen Schafdiebstahls Attentot, Mitwissenschaft
	        
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