Nro. 89. 1819. ½1
Königlich-Württembergisches
Staats-und Regierungs-Blakt.
Montag, 27. December.
I. Unmittelbare Königliche Decrete.“
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Keine.
I. Verfügunsen der Departem ents.
Des Justiz-Departements.
Die in dem Monat November 1319 von den Gerichtshöfen des Königreichs 4usgespüochene Erkenntnisse
betreffend.
In dem verflossenen Monat November find ven sämtlichen Gerschtspfen des Kbnigreichs
nachstehende Erkennisse husgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerfk wird,
daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats= und Regiérungs-Blatt
aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits -Strafe
erkanm wird.
A) Obertribunal.
7. Criminal = Senat. um
Den :2. Rov. wurde:
1. In der Rekurssache der Barbara Weller, von Ulm, und Matis Annd Sell#r,
von Sdflingen, das gegen sie wegen fortgesetzten- unzüchtigen Lebens und Vagirens
von dem Criminal-Senate des Königl. Gerichtshofes ju Ulmennker deim e#bOktober
d. J. ausgesrochene (in dem Staats; und Regietungs Blatte Nro 81. S. 85
eingerückte) Erkenmniß lediglich bestäalgt. ** “
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