Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro.  89.  1819.  ½1
Königlich-Württembergisches

Staats-und  Regierungs-Blakt.

Montag,  27.  December.

 

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.“

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Keine.

I.  Verfügunsen  der  Departem  ents.
Des  Justiz-Departements.
Die  in  dem  Monat  November  1319  von  den  Gerichtshöfen  des  Königreichs  4usgespüochene  Erkenntnisse

betreffend.

In  dem  verflossenen  Monat  November  find  ven  sämtlichen  Gerschtspfen  des  Kbnigreichs
  nachstehende  Erkennisse  husgesprochen  worden,  wobei  im  Allgemeinen  bemerfk  wird,
daß  nur  solche  Urtheile  der  Criminal-Gerichts-Stellen  in  das  Staats=  und  Regiérungs-Blatt

  aufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatliche  Freiheits  -Strafe
erkanm  wird.

A)  Obertribunal.

7.  Criminal  =  Senat.  um
Den  :2.  Rov.  wurde:

1.  In  der  Rekurssache  der  Barbara  Weller,  von  Ulm,  und  Matis  Annd  Sell#r,
von  Sdflingen,  das  gegen  sie  wegen  fortgesetzten-  unzüchtigen  Lebens  und  Vagirens
von  dem  Criminal-Senate  des  Königl.  Gerichtshofes  ju  Ulmennker  deim  e#bOktober
  d.  J.  ausgesrochene  (in  dem  Staats;  und  Regietungs  Blatte  Nro  81.  S.  85
eingerückte)  Erkenmniß  lediglich  bestäalgt.  **  “

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