Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Am 23. Nov. wurden verurtheilt: 
16. Friedrich Dkerolf, von Gellmersbach, Oberamts Weinsberg, wegen vierten und quali- 
fieirten Diebstahls, neben dem Ersatz der Untersuchungs-Kosten zu zweijähriger 
Zuchthausstrafe und nachheriger Einschließung in einem Zwangs-Arbeitshause bis zu 
erprobter Besserung, wenigstens aber auf ein Jahr; 
17. der fünfzehnjshrige Jakob Hammer, vom #bembacherhof, Oberamts Marbach, welcher 
zu Heilbronn in Untersuchung gekommen ist, wegen eines gualifirirten und zweier 
ausgezeichneter Diebstähle, neben dem Ersatz der Arrest= und Untersuchungs-Kosten, 
auch des Schadens, zu einer seiner Jugend und kbrperlicher Beschaffenheit angemesse- 
nen fünfmonatlicher Vestunzsstrafe. 
Am 27. Nov. wurde: 
18. das am 20. Aprik v. J. (Regierungs-Blatt Nro. 26. S. 150)) gegen Friederkke 
Elisabethe Catharine Beutelspacher, von Stuttgart, wegen fortgesetzten unzüchti- 
gen Lebens in der Restdenz von dem Criminal= Senat des Kinigl. Gerichtsbofs fär 
den Reckar= Kreis gefällte Straf-Erkenntaiß, als durch Angabe eines falschen Na- 
mens veranlaßt, wieder aufgehoben, dagegen die genannte Dirne wegen ersten, kleinen 
und einfachen Diebstahls, mehrerer kleiner Betrügereien, Urkunden= und Namens- 
fälschung, Vagabunditt und Bettelei, mit Rücksicht auf die wegen der beiden letzte- 
ren Vergehen schon früher gegen sie angewandten polizeilichen Strafen, neben Ersatz 
des erweislichen Schadens zu viermonatlicher Zuchthausstrofe verurtheilt, wovdn 
jedoch diejenige Zelt abzurechnen ist, welche die Inquisitin in Folge des schon zum 
Theil an ihr vollzogenen, nunmehr aber wieder aufgehobenen Erkenninisses vom 
20. April d. J. im Zuchthause zugebracht hat. Wegen der Untersuchungs-Kosten 
wurde zugleich das Geeignete verfügt. 
2.) Civil-Senat. 
Am 5. Nov. wurde: 
1. in der Wechsel-Klagsache des Ober.-Justiz-Prokurators Georgill zu Eßlingen, als 
Indossators des Grafen von Fugger-Blumenthal, Klägers gegen den Mechanikus 
Johann Caspar Bodmer zu Solitude, Bekl., der Lettere zu Bezahlung der einge- 
klagten Wechsel: Forderung à #76 fl. 6 kr. nebst Zinsen, auch Schäden und Kosten 
verurtheilt. · 
An demselben Tage wurde: 
32. in der Appellationssache von dem Oberamtsgerichte zu Waiblingen zwischen Jung Ja- 
kob Luithardt zu Biltenfeld, Beklagten, Amen, und Alt Michael Laiblen daselbst, 
Kl. Alen, Entschädigung wegen Real, Injurien betreffend, das von dem aufgeldsten
	        
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