Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

921
Am  29.  Nov.  ifst:

11.  gegen  Balthasar  Ortlieb,  Mezgerknecht  aus  Hermaringen,  Oberamts  Heidenbeim,
der  bei  dasigem  Oberamtsgerichte  in  Untersuchung  stand,  wegen  der  von  ihm  verübten
schweren  koͤrperlichen  Verletzung  und  dadurch  verschuldeten  Toͤdtung  des  Peter  Albrecht
Bek,  von  Giengen,  eine  dreijährige  Zuchthausstrafe  in  Markgrbningen  ausgesproz
chen,  und  derselbe  in  sämtliche  Haft=  Untersuchungs=  und  Iin  die  während  der  Krankbeit
  des  verstorbenen  Bek  verwendeten  Kosten  verurtheilt  worden.

:#.)  Civil  =  Senat.
Am  3.  Nov.  wurde:

1.  In  der  Appellationssache  vom  Oberamtsgerichte  Ellwangen  zwischen  dem  Bäckermeister
Joseph  Kehler  zu  Neuler,  Beklagten,  Appellanten,  und  Maria  Kieninger  allda,
mit  ihrem  Geschlechts-Vormund,  Klägerin,  Appellatin,  Erfüllung  verschledener
Verbindlichkeiten  ans  einem  Kauf-Contrakte  betreffend,  dem  Appellanten  rücksichtlich
der  Formalien  Beweis  auferlegt.

Am  15.  Nov.  wurde:

##.  in  der  Arpellationssache  vom  Oberamtsgerichte  Künzelsau  zwischen  dem  Schakbeißen
  Martin  Bek  zu  Altkrautheim,  Beklagten,  Appellanten,  und  dem  Moses
Abraham  Krautheimer  zu  Unterschüpf,  auch  Samuel  Wolf  Resenberg  zu  Neidenau,
Klägern,  Appellaten,  Schuldforderung  betreffend,  das  Berfahren  des  Oberamtsgerichts
  Künzelsau  in  Beziehung  auf  die  Urtheils  -Publikation  von  Amtswegen  rassirt,
und  sofort  das  Angemessene  verfügt.

Am  234.  Nov.  wurde:

5.  in  der  Rekurssache  des  Kronenwirihs  Häker  zu  Gussenstadt  gegen  das  Verfahren  des
Kdnigl.  Oberamtsgerichts  Heidenheim  in  seiner  Concurssache,  Häker  mit  seinem  Rerurs
abgewiesen,  und  durch  Ordination  das  Geeignete  verfügt.

Am  :27.  Nov.  wurde:

44.  die  von  dem  Advokaten  Seeger  in  Gppingen  gegen  ein  Erkenntniß  des  vormoaligen
Oberamtsgerichts  Gmünd  in  seiner  Klagsache  wider  die  Gantmasse  des  Johann  Georg
Hirzel  in  Degenfeld,  Auslagen=  und  Deserviten  =  Forderungen  betreffend,  ergriffene
Berufung  wegen  Ungrunds  der  erhobenen  Beschwerde,  durch  Reseript  verworfen,  unter
  Verurtheilung  des.  Appellanten  in  die  Kosten  der  zweiten  Justanz-An

  demselben  Tage  wurde:

5.  In  der  Appellationssache  vom  vormaligen  Oberamtsgerichte  Crailsheim  zwischen  Friedrich
Hrobst  zu  Oberstelzbausen,  Kláger,  Appellanten,  und  dem  Wirth  Leonhard  Berger  zu
Reichenberg,  Beklagten,  Appellaten,  Bürgschaftleistung  betreffend,  die  ergriffene  Berufung
  unter  Verwerfung  des  vorgebrachten  Restitutions-Gesuchs  wegen  Mangels  an
den  Appellotions-Fbrmlichkeiten,  verworfen,  unter  Verurtheilung  des  Appellanten  in
die  Kosten  gegenwärtiger  Instanz-