Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Kreises, Bescheldung der Obermter auf dießfallssae Anfragen, und Oberauf- 
sicht gegen unerlaubte Umtriebe in Beziehung auf die Wahlbandlung; 
g. Wahrung der landesberrlichen; und Heheits-Rechte im Innern in jeder Be- 
ziebung und außergerichtliche Emscheidung der dabei vorkommenden Streitigkelten; 
h. Abbülte, Entscheidung von Jand-Fertt= Frohn= und Salpeter-Beschwerden, 
im Einvernehmen mit den betreffenden Behdrden. 
9. 7.— 
3.) Millé#r-Angelegenheiten: « 
a. die Befugnise und Pfiichten, welche den Krels-Regierungen in Beziehung auf 
die Leitung des Rekrutirungswesens in dem Kreise, die Vertbeilung der im Kreise 
auszubebenden Mannschaft auf die einzelnen Oberémter, Revision der Contingents- 
eiste, Erkennung der Strafen gegen ungehorsame Militärpflichtige 2c. zukommen, 
sind in Unserem Rekrutirungogesetze vom 7. Aug. d. J. bestimmt, auf welches 
Wir hiemit rerweisen; . 
b.Leitu-gdegMåI-sch-undVerpsiegungtmesengbeiTkuppemMörschcndurchden 
Kreis«ObcraufsichtaufdicBekthcilungundAusgleichungderKkiegs-»VVIsPMkJ-’- 
und Quarliers-Kosten, Erkennung über die diesfallsigen Beschwerden der Gemein- 
den und einzelnen; « . 
c.ObekaufsichtaufdasWandernderNeIkutikungspsiichtlgeninsAuslandCUchSVAW 
ges-WidrigesUebertretcuoonStaatskürgcrnlnaubwärtiqe Kriegsdlenste. 
s. 8. 
4.) Einwirkung und Aufsicht auf dle Staats-Verbindungen im Innern (Gemeinde= 
und Oberamts-Verband): k 
a. Ausbildung der Verfassung des Amts= und Gemeinde-Verbandes nach den in den 
organischen Edikten über die Gemeinde= und Oberamts-Verfassung. ausgespcochenen 
Grundsätzen; ç 
b. Erkennung über den Gebiets-Umfang der Gemeinden und Oberimter, insefern der 
Streit nicht Gegenstand des Privatrechts ist ; · 
e.Erkennungübe-StreitigkeitenbciVektheilungvonStaatslasten,.Ste11ek-,Froh-I- 
dense.zwischenmehrerenGemeindeueinesObekamtsoderdenAngehdrigenciuet 
Gemeinde,sowieüberdieConknerenzzumAmts-undCommumVerbandnnd 
dessen Lasten, über die Theilnahme an den Gemeinde-Nutzungen, und die beson- 
dere Aufsicht über die diesfallssgen Verhältnisse des Guts- Abels; 
d. e nr die Herstellung angemessener Gemeinde= und Amts-Steuer-Coneur= 
renz= Füße;
	        
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