Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

II. 
Alphabetisches Sach-Register. 
(Dieses Sach-Register enthält zugleich eine Uebersicht der Gesetze und Verordnungen and anderer 
Gegenstände vom Jahrgang 1813 einschl. an. Durch die rmischen Zisfern werden die ver- 
schiedenen Organisations -Edilte vom 138. Nov. 1617 und 5. Dec. 1818, die als Beila- 
gen dem KRegierungs-Batt angehängt sind, bezeichner. Die Abkurzung J. heißt Jahr- 
gang; R. Bl. oder Reg. Bl. bezeichnet, daßdie darauf folgende Seitenzahl nicht die 
Ees)umirreibar vorher angeführten Ediktes, Kondern die des Regierungs= Blattes selbft 
ey. 
A. 
Abgaben. Köonigl. Edikt, die Abänderungen in dem Abgabenwesen, ins besondere die Aufhebung der 
persönlichen Leibeigenschafts = Gefalle und die Gestattung der Ablösung der sogenannten Feudal- 
Abgaben 2c. betr., J. 187.. S. 64. Beil. 1. und 1I.; Königl. Rescript, wodurch mehrere 
bisber erhodene Abgaben erlassen werden, J. 1818. S. 453. 455; nähere Bestimmungen uber 
die Ablösung der Leibeigenschafts -Abgaben und Grundgefölle, S. 503; erläuternder Klachtras 
biezu, S. 565. (s. übrigens Sreuerwesen.) 
Abgeordnete zur constltnirenden Strände-Versammlung von 18,:5, f. Stände-Versamml ung, 
Verfassung; Abgeordnete zur constituirenden Stände-Versammlung von 1817, J. 1619. 
S. 307; Wahlen derselben, edend. und S. 310; Kammer der Abgeordneten bei der constiruir= 
ten Versammlung, Bestimmungen der Verfassung über ihre Wahl 2c., f. Verfassungs-Ur- 
kunde; Instruckion für die Wahl der Abgeordneten zur Stände-Versammlung vom 15. Jan. 
1620, s. Stände-Versammlung. 
Abolitlonsrechr, s. Verfassungs-Urkunde. 
Abschriften, sind stempelfrei, J. 16817. S. 60. 
Abschriftsebühren bel den Oberamtsgerichten, J. 1819. Edilt V. S. u12. #. 30; der Gerschts- 
Notare, Reg. Bl. S. 509. 
Abstimmuns bei den Oberamtsgerichten. J. 187:9. Ed. 64. S. 144; bei der Stände-Versammlung, 
. Berfassungs= Urkunde; bei den Kreiê-Regierungen, s. Kreis-Regierungen. · 
Abtretungen von Landestheilen, s. Verfassungs-Urkunde. " 
Abwesende (Soldaten), f. Vermißte; (Militärpflichtig-), f. Militärpflichtige, Rekruri- 
rungs-Gesetz. 
Abzus und Nachsteuer. Welche Fälle von den Oberämtern zu erledigen, J. 1837. S. 3; gezen 
welche deutsche and andere Staaten die Abzuge freiheir Sta## finde, S. 166; der diesfal sige 
Besch'ußt der deutschen Bundes-Versammlung wird als Rickischnur in allen dabin einschlagen- 
den Fäen zur Beob#btung bekannt gemacht, S. 365; Seizugiekeits= Vertrag mit dem Kö- 
nigreiche der Niederland:, J. 1816. S. 33; Ausd-hnung der Hengunigteis mit Preußen auch 
auf die nicht zum deutschen Bunde gehdrigen preußischen Prorinzen, S. 65. 4 
Academische Würden, ( Universtltät. 
Accise. BV'ctualien, die von den Producenten selbst zu Kaufe getragen werden, sind von der Acckis- 
Abgabe frei, J. 1616. S. 278; einstweilige Aufhebung der Verkaufs-Aceise von gewissen
	        
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