Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

das W. Edik 
Einganz. 
Erster Abschnit 
1, 2. 
nue ber sich t# 
über 
t vom 1. Dezember 1313 die Rechts-Pflege in den 
untern Instanzen berreffeatd. 
  
#t. Von der Rechts-Pflege durch die Orts-Obrigkeiten. 
Uebersicht über ihre Befugnisse. 
Erstes Kapitel. Von dem Kichrer-Amt der Gemeinde-Räthe in hörgerlichen 
Rechts-Streitigkeiten. 
&#. 3. Gegenstände dieser Befugniß. 
— 4. Gemeinschaftliche Bestimmungen 
Im Besondern 
— 5 — 12. 10 Von Untergangs-Sachen. 
— 13 — 15. 2) Von geringfügigen Sachen. 
Zweyptes Kap 
#. 16. 
— 17. 
— 18. 
— 19. 
— 2o. 
— 31. 
— 27. 
— 233. 
— 44. 
— 25. 
— 26. 
— 27. 
— 28. 
79 
Drittes Kap 
itel. Bon den Friedens-Gerichten. 
Friedensrichterliches Amt der Ons-Obrigkeit. 
Anmeldung des Klägers. 
Beyziehung von Mitgliedern des Gemeinde-Raths. 
Recusation. 
Vorladung beyder Theile. 
Strasen des Ungehorsams. 
Obllegenheit der Orts-Obrigkeit. 
Abschluß des Wergleichs. 
Mißlingen des Wersuchs. 
Unterlassung. 
Dauer, 
Vergleichs= Versuch bey ganzen Gemeinden. 
— — — Eremten. 
Halbjährige Anzeige. 
ktel. Von provisorischen Verfügungen der Orts-Obrigkeiten 
in Rechts, Streitigkeiten. 
r* 30. 
Allgemeine Bestimmung.
	        
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