Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

16.

Jndem  Wir  durch  alle  vorstehende  Bestimmungen  unter  gebuͤhrender  Beruͤcksichtigung
des  Wohl  Unserer  Unterthanen,  das  Unserer  Ober-Beamten  im  Fache  der  Justiz  und
der  inneren  Verwaltung  dauerhaft  zu  begruͤnden  die  Absicht  haben,  hegen  Wir  zu  denselben
  das  Vertrauen,  sie  werden  durch  Eifer,  Uneigennuͤtzigkeit,  treue  und  wahrhaft  ergebene
Gesinnungen,  ihrer  Seits  dazu  beytragen,  die  Wohlfarth  Unserer  geliebten  Unterthanen
immer  mehrzuerhöhen,  in  welcher  Wir  allein  die  Belohnung  Unse  res  Regenten-Berufs
zu  finden  vermoͤgen.
Segeben,  Stuttgart,  den  31.  Dezember  1316.

(Unerzeichnet?)  Wilshelm.

Auf  Besehl  des  Königs:
Der  Staats-Sekretär,
(Unterz)  BVelsgel.