Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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4)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Besttzung  der  ärztlichen  Stelle  an  der  zu  errichtenden
Irrenheil=  Aastalt.

Die  zu  Winnenthal,  Oberamts  Waiblingen,  zu  errichtende  Heil-Anstalt  für  90
bis  100  Gemäthskranke  soll  nach  vorläufiger  Bestimmung  im  Laufe  des  Jahrs  1853
eröffnet,  und  die  Leitung  derselben  mit  der  Stelle  des  Arztes  verbunden  werden.

Da  es  zweckmäßig  erscheint,  wegen  der  Besehung  dieser  Stelke,  welche  eine  specielle
und  praktische  Vorbereitung  und  zugleich  eine  auf  Anschauung  gegründete  nähere  Bekanntschaft
  mit  den  Einrichtungen  vorzüglicher  Irrenheil-Anstalten  des  Auslandes
voraussetzt,  jent  schon  Einleitung  zu  treffen,  so  werden  die  vaterländischen  Aerzte,
welche  inneren  Beruf  und  Neigung  für  dieselbe  in  sich  fühlen,  aufgefordert,  ihre  dießfallsigen
  Erklärungen  binnen  eines  Zeitraums  von  vier  Wochen  bei  dem  K.  Medicinal-Collegium,
  welches  den  Bewerbern  auf  Verlangen  nähere  Mittheilung  über  die  vor-LGufig
  festgesenten  Anstellungs-Bedingungen  machen  wird,  einzugeben.

Stuttgart  den  8.  April  1831.
Kapff.

"8)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Finanz-Ministerium.

Erlaß,  die  mit  der  K.  Verordnung  vom  26.  December  1829  (Reg.  Bl.  von  418329,  Nr.  62)  ausgegebene
Vergleichung  der  Württembergisch-Bayern'schen  Maße  betreffend.

In  der  Vergleichung  der  Württembergisch-Bayern'schen  Maße,  welche  mit  der  K.
Verordnung  vom  26.  December  1829  (Reg.  Bl.  von  1829,  Nr.  62)  ausgegeben  wurde,
ist  in  Beziehung  auf  die  Holz-Maße  eine  Verichtigung  nöthig  geworden,  welche  die
Ausfertigung  der  hienach  folgenden  Vergleichung  veranlaßt  hat,  die  nunmehr  zum
ösfentlichen  Gebrauche  verkündet  wird.

Stuttgart  den  31.  März  1831.
Varnbiler.