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Dieses wird mit dem Anfuͤgen allgemein bekannt gemacht, daß auf der Adresse
der Paquete oder Briefe jedesmal ausdrücklich beigesetzt sein muͤsse, daß der Inhalt
das zu sftiftende Denkmak der verewigren Köntgin Masestät betreffe.
Stutrgart den 8. Febr. 1819. Mimisterium des Innern.
# v. O tto.
Die Zinsenerhebung aus baar einzelegten Geld-Kaurionen, sowohl der Staars= als der Kommun-
" Diiener, betresfend.
Die unterzeichnete Stelle heht sich veranlaßt, zur Nachachtung bekanne zu machen,
daß die Jinse aus baar eingelegten Geld, Kqutionen, sowohl von Sraats= als Kom-
mun, Dienern, welche außerhald Stuttgart wohnen, gegen jedesmalige Vorzeigung
der Original- Kautions-Obligationen) bei den betreffenden Königl. Oberamts-Pflegen
gegen eigenhándig unterschriebene Quiteungen zu erdbeben seien, und daß solche Qurc,
tungen,) welche unmittelbar an die unterzeichnete Kasse eingesandt werden, um Un-
ordnungen abzuwenden, unnachsschtlich wieder zurückgesandt werden müßten.
Dagegen sind die Kautionen-Zinse von den in Stucttgart wohnenden Prätenden-=
ten, fortan bei der unterzeichneten Strelle wie bisher zu erheben.
Setuttgart den B. Febr. 169. Königl. Staats-Schulden-Jahlungs-Kasse.
Der Rechts-Candidat Ernst Sge) von Görpingen, welcher nach dem Refulcate=
der mit ihm bei dem Königl. Ober-Tribunal vorgenommenen ersten Dienst- Prüfung
das Jeugniß II1. Classe: # gut bestanden “ erhalten hat, ist auf seine Bitte als
Referendär II. Classe bei dem Königl. Gerichtshofe zu. Tübingen aufgenommen worden.
Stuttgart den 5. Febr. 1619. „Königl. Justiz-Ministerium.
· Maucler.
Straf-Erkenntniß.
Der Bürger und Taglöhner, Stephan Seehahn zu Geissingen) Oberamts
Ludwigsburg, ist wegen der in einer Eingabe an den Criminal-Sehat des Königl.
Over-Tribunals gegen den Schultheißen Hahn zu Geissingen vorgebrachten Ca-
lumnie, und sonstiger Wahrheits. Eatstellungen) unter Heungem neben Ersatz von
drei Viertheilen der Unteisuchungs-Kosten, iu vierzehntágiger Incarceration
bei Wasser und Brod je über den andern Tag verurtheilt worden; weiches hiermit
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Eßling den 3. Febr. 1619.
Criminal, Senat des Kdnigl. Gerichts-Hofes g den Neckar-Kreis.
1 e t.
Se. Königl. Majestät haben vermoͤge Resolution vom 51. Jan. dem
reformirten Pfarrer Grohe zu Perouse die gebetene Dienst, Entlassung gnädigst ertheilt.
Se. Königl. Masestát haben vermöge höchsten Decrets vom 1. Febr. die
erledigte Stelle des ersten Vorstands bei dem Konigl. Gerichtshof in Ellwangen
dem blöherigen Director des Kriminal -Senats des Königl. Ober-Tribunals, v. Göß,
mit dem Prädikat als Pice-Präsident, in Gnaden zu übertragen geruht.