Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro. 9. 1819. bs 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
— — 
Samstag, 20. Februar. 
“ 
  
Straf---Erkenn en iß. 
Vermöge Erkenntnisses vom heutigen Tage ist der Gemeinds-Deputirté, Johan- 
nes Graf, von Geissingen, Oberamts Ludwigsburg, wegen Unterbrechung einer 
Berathschlagung des dertigen Magistrats und Bürger-Collegium durch ungebührliche 
Reden, und wegen Unmaßung öffentlicher Gewalt mit Renitenz gegen Anordnungen 
seiner Vorgesehten der Stelle eines Gemeinds= Deputirten für unfähig erklärt, und 
daneben, noch mit einer Gefängniß-Strafe von 
drei Wochen 
abwechselnd bei Wasser und Brod je über den andern Tag) belegt worden. 
Welches hiedurch öffentlich bekannt gemacht wird. 
Sßlingen den 9. Febr. 1819. 
Criminql= Senat des - Veriches-Hofe“ für den Neckar-Kreis. 
uber. 
  
Se. Königl. Masestéát haben vermöge Nesolution vom 3°6. Jan die erkedigte 
Unterförsters= Stelle im Revier Calmbach, Forstamts Wildbad) dem Waldschützen 
Ruckgaber zu Agendach gnddigst übertragen. 
Se. Königl. Masestáät haben vermöge Entschließung vom 10. d. M. den Col- 
laborator Sben in Gôppingen, auf sein Ansuchen, mit Penf#on in den Ruhestand 
zu versetzen geruht. ·
	        
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