Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Geld-Versendungen durch die Post betreffend. 
In der unterm 2. Juni 26:4. ergangenen Verordnung, die Einführung der 
neuen Postwagen, Tarife betreffend, ist die Bestimmung enthalten, daß große mehr 
in das Gewicht fallende Geld-Wersendungen in Säcken und diese in verftegelten 
Kisten oder Fässer gepackt und gut gereift) und wenn sie weiter als 20 Meilen ver- 
schickt werden, in Stroh und grobe Leinwand emballirt und an den Naͤchen gut 
verstegelt zum Posttransport übergeben werden müssen. « 
Diese Verordnung wird nun aus Auftrag Königl. Ober-Post-Direction hiemit 
neuerdings zur allgemeinen Kenntniß gebracht, mit der weitern Bemerkung, daß 
keine gegen obige Berordnung verpackte Gelder zum Posttransport werden ange- 
nommen werden, und daß besonders Geld-Versendungen nach und uͤber Frankfuͤrt 
in Kisten und Fässern, noch über diese her mit einer Emballage von Sittoh und 
grober Leinwand und an den Näthen versiegelt versehen sein müssen. 
Stuttgart den 22. Feb. 1879. Koͤnigl. Haupt Postamc. 
  
Ravensburg. Auf den Grund eines höchsten Befehls der Königl. Regierung für den Donau- 
Kreis, 41 Ulm 5. d. M. wird hiemit zur Anzeige gebracht: daß am zu. Oct. v. J. eine drei Jahre 
alte nicht tragende Kuh, mit sicherer Hafrung des beigebrachten Schutzpocken-Impfstoffes mit den 
besten Erfolge geimpft, und am 28. desselben Monaks mit dem von der Impfkuh erhaltenen Impf= 
stesse sogleich einige Kinder geimpft worden seien. Von diesem neuen auf gesunde Kinder übertragenen 
Impsfstesfe bewährten Gehaltes ist bei dem hiesigen Impfarzte und Stadt-Chirurgen Schmidt stershin 
zu haben, und mochten sich auswärtige Impfärzte zu Erhaltung eines. Impfsioffes in porkofreien Briefen 
au denselben wenden. Den 2yJ. Jan. 1810. Königl. Oberamr. 
  
Vrackenheim. Die in Felge des im Jahr 13814. organisirten Landsturms aaf Kosten aller- 
gnädigster Herrschaft angeschafte Arm-Bänder und Trommeln fur das Oberamt Brackenheim, werden 
erhaltenem Befehl gemäß, im offentlichen Aufstreich an die Meistbiekenden den 24. Febr. 1610. Vormit- 
tags 20 Uhr, in der Kameralamts-Wohnung zu Brackenheim verkauft, wozu die Liebhaber mit dem 
Bemerken eingeladen werden, daß noch alles wohl conservirt seie. Den 3. Fedr. 1819. 
Kenigl. Kameralamt. 
Schorndorf. Das Hosgut des Carl Samuel laupper, von Engelberg, ist zu Befriedigung 
der Gläubiger zum Verkauf ausgesetzt. Dastelbe besteher in einem schonen und soliden roo Schuh langen 
und 41 breiten Gebäude, das emalige Obee Berlibaus mir 15 heitzbaren geschmackvoll tavezinten 
Zimmern und vielen Kammern, einem Neben-Gebäude, einer Scheuer, Pferd-Rindrieh-Schweine= und 
Geflügel-Stallungen, Waschhaus und #übrigen zu einer Landwirthschaft nothigen Einrichtungen; alles, 
nebst einem Bronnen in einem Hofe, von einer Mauer eingrschloßen. 5 Mig, Garten, welcher zum 
Nutzen und Vergnugen mit den edelsten Obstsorten angepflanzt: mit Springbronnen und Seen ver-
	        
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