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sehen, und theils mit der Mauer, theils mit einem Zaun umfaßt ist. Sodann ꝛo Mrg. Garten und
Secker mit vielen schönen Obstbäunien, von guten Sorten. Die bage des ganzen ist die schönste vom
Remethal. Die Aufstreichs bandlung selbst wird Mittwoch den 3. Merz 1619. Vormittags 10 Uhr,
auf dem Rarhhause in Schorndorf vorgenommen werden, bei welcher sich die Liebhaber einfinden mö-
gen. Den 5. Jan. 1870. Kbnigl. Oberamt und Gantgericht.
Hirsau. In Gemäsßheit höherer Verordnang wird das Konigl. Bad zu Liebenzell nebst ber
Traiteur-Gerechrigkeir und mehreren Güterstucken am Dienstag den 9. Merz d. J. Vormittags 0 Uhr,
in dem Bad-Gebäude selbst im offentlichen Aufstreich sowhl auf 3 oder 9 Jahre verliehen, als
auch #in ganzen und theilweise verkauft werden. Oas durch vieles Bauwesen gut hergestellte Bad-Gebäude
ist estek. gt, mit 16 heitzbaren Zimmern und mir den erforderlichen Stallungen, Keller, u. dgl.
versehen; die dazu gehörigen Guter bestehen aus ungefähr 14 Mrg. meistens Wiesen und Gärten um
dem Hause herum. Das Gebäude ist in der Nähe der Städte Calm und Pforzheim; in erstere führt
eine angenehme Straße, und eine folche ist fur letzrere theils hergestellr, theils wird daran gearbeirer.
Kands-Liebhaber haben sich vor der Verhandlung durch glaubwurdige gerichtliche Zeugnisse ausza-
weisen, daß sie ein gures Predikat und die zu Uebernahme eines solchen Bestands nothwendigen Fähig-
keiten, auch das erforderliche Vermogen haben, und im Stande sind, eine Caution von Joo fl. zu
leisten; Kaufeliebhaber haben mit gleichen gerichrlichen Zeagnissen darzuthun, daß sie das zum Kauf
erforderliche Vermegen besitzer. Die nähere Bedingungen können indessen nach Gefallen von dem Ka-
meralamt vernommen, auch das Gebäude selbst und die Guter alle Tage eingeseben werden. Den
1. Febr. 1810. Königl. Kameralamt.
Dornhan. Die Bestand-Zeit des herrschaftlichen Hofs Braitenwüß geber bis nächst Georgi##
zu Ende, und soll derselbe m Foelse allerhochsten Befehls der Konigl. Finanz-Kammer des Schwatz=
wald-Kreises vom 28. vorigen Monats wieder auf' o — 12 Jahr im öffentlichen Aufsireich verpachter
werden. Es enthält dieses Hofgut ein Wohnhaus und alle erforderliche Maierei-Gebäude; sodann
an Gutern: Gärten 3 Mrg. 3 Brt. 10 1/ Rth., zweimädige Wiesen, 31 Mrg. 91/4 Rth., einmädige
Wiesen, 18 Mrg. 1 17 Vrt. 10 7/4 Rth., zellgliche Aeker, 91 Mrg. 3 Vrt. 3 1/4 Rth., Egarten und
Mahfelder, 327 Mrg. 1/2 Vrt. 10 Réh., Wild-Aecker und Biehwaiden, 44 Mrg. 1 1/2 Vrt. A Rth.,
Wild - Aecker ohne Viehwaide 3 Vrt. 10 1/8 Reh. Dieses wird unter dem Anhang öffentlich bekannt
Fewache datz sich die Bestands -Liebhaber, Donnerstag den 25. d. M. Vormictags 9 Uhr in dem
Wirthshause zu Piterzell emzufinden, und oberamtliche Zeugnisse nicht sewohl ihres Prädikats und
ihrer Kenntnisse im Feldbau, als auch ihrer Vermegens-Umstande vorzulegen haben. Den 1. Febr.
1819. Königl. Kameralamt.
Markgröningen. Montag den 3. März l. J., Vormittags 0 Uhr, wird in dem hiesigen
Huckthausfe die Lieferung des Brods, der Lichter und Saife, des Oels und der Schuhe für die Sträf-
inge, so wie die Beifuhr des Brennholzes und der Wolle im öffentlichen Abstreich veraccordirt werden.
Die Lizitanten haben sich dabei mit Jeugnissen über Vermögen und Tüchrigkeit aus zuweisen. Den
69. Febr. 1619. Konigl. Zuchthaus -Mlegamt.
Ehingen. Am 24. Februar d. J. wird die Semmerschaafweide der Commun Rottenaker zu
2°00% Stück, nach Belieben der Pachr-Lustigen entweder auf oder auf 5 Jahre im Aufsireich verlie-
den. Die Liebhaber wollen sich bei dieser Verhandlung fruh 0 Uhr in hiesiger Oberamts-Kanzlei ein-
finden. Den 9. Februar 1870. Keconigl. Oberamt.
Bebenhausen. Aus Aufirag des Königl. Kreis-Oberforst Amts für den Schwarzwald-Kreis
wird von der unterzeichneten Stelle bekannt gemacht, daß am Freitag den 5. März die bisher in
Selbst-Adminisiration gestandene Königliche Land-Jagden der Reviere Lithren Kein. Mößingen, Bodels-
hausen, Rottenburg und Reseck auf dem Rathhause in Tubingen öffentcrich werden verpachtet werden.
Die Pachl-Liebhaber wollen sich daher an gedachtem Tage und Ort Morgens 0 Uhr einfinden, und
die nähere Bestimmungen vernehmen. Den 11. Febr. 1810. !ê°*
rKönigl. Forst-Kassen-Amt.