Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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sehen, und theils mit der Mauer, theils mit einem Zaun umfaßt ist. Sodann ꝛo Mrg. Garten und 
Secker mit vielen schönen Obstbäunien, von guten Sorten. Die bage des ganzen ist die schönste vom 
Remethal. Die Aufstreichs bandlung selbst wird Mittwoch den 3. Merz 1619. Vormittags 10 Uhr, 
auf dem Rarhhause in Schorndorf vorgenommen werden, bei welcher sich die Liebhaber einfinden mö- 
gen. Den 5. Jan. 1870. Kbnigl. Oberamt und Gantgericht. 
Hirsau. In Gemäsßheit höherer Verordnang wird das Konigl. Bad zu Liebenzell nebst ber 
Traiteur-Gerechrigkeir und mehreren Güterstucken am Dienstag den 9. Merz d. J. Vormittags 0 Uhr, 
in dem Bad-Gebäude selbst im offentlichen Aufstreich sowhl auf 3 oder 9 Jahre verliehen, als 
auch #in ganzen und theilweise verkauft werden. Oas durch vieles Bauwesen gut hergestellte Bad-Gebäude 
ist estek. gt, mit 16 heitzbaren Zimmern und mir den erforderlichen Stallungen, Keller, u. dgl. 
versehen; die dazu gehörigen Guter bestehen aus ungefähr 14 Mrg. meistens Wiesen und Gärten um 
dem Hause herum. Das Gebäude ist in der Nähe der Städte Calm und Pforzheim; in erstere führt 
eine angenehme Straße, und eine folche ist fur letzrere theils hergestellr, theils wird daran gearbeirer. 
Kands-Liebhaber haben sich vor der Verhandlung durch glaubwurdige gerichtliche Zeugnisse ausza- 
weisen, daß sie ein gures Predikat und die zu Uebernahme eines solchen Bestands nothwendigen Fähig- 
keiten, auch das erforderliche Vermogen haben, und im Stande sind, eine Caution von Joo fl. zu 
leisten; Kaufeliebhaber haben mit gleichen gerichrlichen Zeagnissen darzuthun, daß sie das zum Kauf 
erforderliche Vermegen besitzer. Die nähere Bedingungen können indessen nach Gefallen von dem Ka- 
meralamt vernommen, auch das Gebäude selbst und die Guter alle Tage eingeseben werden. Den 
1. Febr. 1810. Königl. Kameralamt. 
Dornhan. Die Bestand-Zeit des herrschaftlichen Hofs Braitenwüß geber bis nächst Georgi## 
zu Ende, und soll derselbe m Foelse allerhochsten Befehls der Konigl. Finanz-Kammer des Schwatz= 
wald-Kreises vom 28. vorigen Monats wieder auf' o — 12 Jahr im öffentlichen Aufsireich verpachter 
werden. Es enthält dieses Hofgut ein Wohnhaus und alle erforderliche Maierei-Gebäude; sodann 
an Gutern: Gärten 3 Mrg. 3 Brt. 10 1/ Rth., zweimädige Wiesen, 31 Mrg. 91/4 Rth., einmädige 
Wiesen, 18 Mrg. 1 17 Vrt. 10 7/4 Rth., zellgliche Aeker, 91 Mrg. 3 Vrt. 3 1/4 Rth., Egarten und 
Mahfelder, 327 Mrg. 1/2 Vrt. 10 Réh., Wild-Aecker und Biehwaiden, 44 Mrg. 1 1/2 Vrt. A Rth., 
Wild - Aecker ohne Viehwaide 3 Vrt. 10 1/8 Reh. Dieses wird unter dem Anhang öffentlich bekannt 
Fewache datz sich die Bestands -Liebhaber, Donnerstag den 25. d. M. Vormictags 9 Uhr in dem 
Wirthshause zu Piterzell emzufinden, und oberamtliche Zeugnisse nicht sewohl ihres Prädikats und 
ihrer Kenntnisse im Feldbau, als auch ihrer Vermegens-Umstande vorzulegen haben. Den 1. Febr. 
1819. Königl. Kameralamt. 
Markgröningen. Montag den 3. März l. J., Vormittags 0 Uhr, wird in dem hiesigen 
Huckthausfe die Lieferung des Brods, der Lichter und Saife, des Oels und der Schuhe für die Sträf- 
inge, so wie die Beifuhr des Brennholzes und der Wolle im öffentlichen Abstreich veraccordirt werden. 
Die Lizitanten haben sich dabei mit Jeugnissen über Vermögen und Tüchrigkeit aus zuweisen. Den 
69. Febr. 1619. Konigl. Zuchthaus -Mlegamt. 
Ehingen. Am 24. Februar d. J. wird die Semmerschaafweide der Commun Rottenaker zu 
2°00% Stück, nach Belieben der Pachr-Lustigen entweder auf oder auf 5 Jahre im Aufsireich verlie- 
den. Die Liebhaber wollen sich bei dieser Verhandlung fruh 0 Uhr in hiesiger Oberamts-Kanzlei ein- 
finden. Den 9. Februar 1870. Keconigl. Oberamt. 
Bebenhausen. Aus Aufirag des Königl. Kreis-Oberforst Amts für den Schwarzwald-Kreis 
wird von der unterzeichneten Stelle bekannt gemacht, daß am Freitag den 5. März die bisher in 
Selbst-Adminisiration gestandene Königliche Land-Jagden der Reviere Lithren Kein. Mößingen, Bodels- 
hausen, Rottenburg und Reseck auf dem Rathhause in Tubingen öffentcrich werden verpachtet werden. 
Die Pachl-Liebhaber wollen sich daher an gedachtem Tage und Ort Morgens 0 Uhr einfinden, und 
die nähere Bestimmungen vernehmen. Den 11. Febr. 1810. !ê°* 
rKönigl. Forst-Kassen-Amt.
	        
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