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Krohmer zu Mejzingen und Consorten, Klaͤgern, Anten und Contad Voͤlter
daselbst, Beklagten, Aten, Revision von Erbtheilungen und Rechnungs-Ablegung
über pflegschaftlichs ond anderweitige Vermögens-Administrarion betreffend,
vas Erkenntniß erster Instanz in einem Punkte modificirt in allen andern
Pönktan aber unbedingt bestätigt worden, unter Verurrheilung der Anten in die
Kosten der Appellacions-Instanz.
Den 29. Jan. wurde:
4. in der Appellations= Sache von Rottenburg zwischen Joseph Adam Wagner zu
Mötsingen, Beklagten) Anten und dem Handelsmann Johann Martin Kohler
zu Tuttlungen, jetzt dem Güterpfleiger seiner Gantmasse, Kláger, Aten, Anlprüche
aus einem Kauf= und Lieferungs-Contract berreffend, das Erkenneniß
erster Instanz unter Berichtigung eines darin entheltenen Rechnungs-Fehlers
und unter Bergleichung der Prozeßkosten zweiter Instan;, bestätigt, dagegen
5. die Appellation des Waldschüßen Seeger zu Langenbrand, Oberamts Neuenbürg,
gegen das Erkenntniß des Oberemts. Gerichts letztern Orts, in seiner Sereit#
sache mit Gottliebe Kruk, von Liebenzell, Kind, Ernährung und Ersatz von Kind,
dett, Kosten berreffend, wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde un-#er
Verurtheilung des Unten in die Kosten, von Amtswegen verworfen.
II7. Gerichtshof des Jaxt-Kreises.
I. Criminal-Senat.
Am 5. Jan. wurde:
1. der zu Mergentteim in Untersuchung gekommene Ferdinand Knodel, von Vaihingen,
wegen Ehedruchs und eines ersten, kleinen, eber unter erschwerenden
Umständen verübten Diebstahls, auch wegen eines Diebstahls, Wersuchs, neben
Bezahlung der Kosten und Ersatz des Schadens zu sechsmonatlicher
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» Am 1#. Jan. ist:
5. Anna Barbara Dettenberger, von Niederstetten, Oberamts Gerabtonn, wegen
vagirender und unzüchtiger Lebensarc, wegen verheimlichter-Schwangerschafe,
in der Absicht ihr Kind auszusetzun, und wegen wirklicher Verlassung ähres
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