Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Krohmer  zu  Mejzingen  und  Consorten,  Klaͤgern,  Anten  und  Contad  Voͤlter
daselbst,  Beklagten,  Aten,  Revision  von  Erbtheilungen  und  Rechnungs-Ablegung
  über  pflegschaftlichs  ond  anderweitige  Vermögens-Administrarion  betreffend,
  vas  Erkenntniß  erster  Instanz  in  einem  Punkte  modificirt  in  allen  andern
Pönktan  aber  unbedingt  bestätigt  worden,  unter  Verurrheilung  der  Anten  in  die
Kosten  der  Appellacions-Instanz.

Den  29.  Jan.  wurde:

4.  in  der  Appellations=  Sache  von  Rottenburg  zwischen  Joseph  Adam  Wagner  zu
Mötsingen,  Beklagten)  Anten  und  dem  Handelsmann  Johann  Martin  Kohler
zu  Tuttlungen,  jetzt  dem  Güterpfleiger  seiner  Gantmasse,  Kláger,  Aten,  Anlprüche
  aus  einem  Kauf=  und  Lieferungs-Contract  berreffend,  das  Erkenneniß
erster  Instanz  unter  Berichtigung  eines  darin  entheltenen  Rechnungs-Fehlers
und  unter  Bergleichung  der  Prozeßkosten  zweiter  Instan;,  bestätigt,  dagegen

5.  die  Appellation  des  Waldschüßen  Seeger  zu  Langenbrand,  Oberamts  Neuenbürg,
gegen  das  Erkenntniß  des  Oberemts.  Gerichts  letztern  Orts,  in  seiner  Sereit#
sache  mit  Gottliebe  Kruk,  von  Liebenzell,  Kind,  Ernährung  und  Ersatz  von  Kind,
dett,  Kosten  berreffend,  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde  un-#er
  Verurtheilung  des  Unten  in  die  Kosten,  von  Amtswegen  verworfen.

II7.  Gerichtshof  des  Jaxt-Kreises.
I.  Criminal-Senat.

Am  5.  Jan.  wurde:

1.  der  zu  Mergentteim  in  Untersuchung  gekommene  Ferdinand  Knodel,  von  Vaihingen,
  wegen  Ehedruchs  und  eines  ersten,  kleinen,  eber  unter  erschwerenden
Umständen  verübten  Diebstahls,  auch  wegen  eines  Diebstahls,  Wersuchs,  neben
Bezahlung  der  Kosten  und  Ersatz  des  Schadens  zu  sechsmonatlicher
Vestungs-Arbeir;  ·  «"’"  ·

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»  Am  1#.  Jan.  ist:
5.  Anna  Barbara  Dettenberger,  von  Niederstetten,  Oberamts  Gerabtonn,  wegen

vagirender  und  unzüchtiger  Lebensarc,  wegen  verheimlichter-Schwangerschafe,
in  der  Absicht  ihr  Kind  auszusetzun,  und  wegen  wirklicher  Verlassung  ähres
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