Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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en haben, nicht versaumt, indem auch in den lateinischen Schulen das Lesen, 
chreiben und die Arithmetik fortgesetzt werden. 
Die Dekane und Schul= Inspektoren haben besonders densenigen Pfarrern, 
Kaplonen und Vikarien, die sich mit dem ersten Unterricht in der lacteinischen 
Sprache beschäftigen, einzuschärfen, daß sie die Eltern welche ihre Söhne in der 
Folge studieren lassen wollen, auf die oben angeführten Gründe eines frühern Ein- 
trits in die lateinischen Schulen aufmerksam machen, und (ganz besondere Fälle, 
die aber vorher anzuzeigen wären, ausgenommen) keine andere Zöglinge mehr an- 
nehmen) als die das so eben vorgezeichnete Alter haben, oder demselben noch nahe 
find, indem sie senst den Eltern vergebliche Kosten verursachen) und die Schüler 
von der Ergreifung einer andern Berufsart zurückhalten. 
Stutegart den 5. Jannar 1879. 
Königl. katholischer Kirchenrath. 
  
Spaichingen. Die der dießseitigen Gemelnde zuständige, am Fuße des Dreifaltigkeit= Bergs 
telegene Tuchbleiche, bestehemd in einem einstöckigten Hause, mit einer in solchem eingerichteten Walke 
ind Mange, dann einer dabei befsindlichen zweiren Walke, und ro Mrg. Wiesenvlatz, wird am Dien- 
stag den 23. März d. J., Bormittags 20 Uhr, auf hiesigem Rathhause im oöffentlichen Aufstreich ver- 
kauft, wozu die Liebhaber, welche sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Vermögen und Prädikat zu 
versehen haben, hiermit unter der Versicherung eingeladen werden, daß die äugerst günstige Lage der 
Bleiche zu jedem Unternehmen eines soliden Käufers, dem zu weiterer Ausdehnung des Geschäfts noch 
mehrere ringöherum liegende Allmand-Strecken in einem billigen Dnkaust= Preis- übergeben werden 
könnten, die vorthellhafteste Gelegenheit darbiere, und zu der Hoffnung eines befriedigenden Auskom- 
mens berechtigte. Von den Bestandtheilen der Bleiche kann täglich Augenschein eingenommen, und 
auch bei dem hiesigen Burgermeisieramte nähere Erkundigung hieruber, so wie über die Bedingungen, 
unter welchen namentlich diese begriffen ist, daß der Kausschilling 1 Theil in angemessenen Zielern 
bezahlt werden kann, eingeholt werden. Den 35. Febr. 1619. önigl. Oberamt und Magistrat 
Urach. Die Bestand-Zeit von der eine halbe Stunde von der Stadt Urach enrtfernt liegenden 
Königl. Domaine, der Pfahlbof genannt, endigt sich auf nächst kunftig Georgil. Nach Königl. aller- 
cnädigstem Befehl soll dieß Domainen-Pachtgut wieder auf neun Jahr lang, an den Meisibietenden 
ur offentlichen Verleihung gebracht und damit ein gedoppelter Versuch, nemlich in einem Gesammt- 
ch# oder aber mit morgenweiser Verleihung gemacht werden. Dieß Pachtgut besteht in : Wohn- 
haus, worinn 2 Stuben mit eiserne Oesen, 2 Kammern, : Kuche, 1 Keller und ein weiterer be- 
sonderer Käßkeller, a Scheuren mit Viehstallungen zu r2& Stuck Rindvieh, : Käßhäuslen, : Wagen- 
bürten und Sckweinsteigen zu 6 Stuck desgleichen; an Gutern: in 2 zuunumten Kuchen-Garten zu 
2 Brth. ein Grautgarten von ½ ½2 Vri., in circa 15 Mrg. Ackers, 73 Mrg. 1½ Vrt. Heu- und 
Oehmd-Wiesen und 1735 Mrg. Viehwaiden. Wei nun zu dem Pacht dieses herrschaftlichen Guts im 
Ganzen oder in einzelnen Stucken Lust bezeugk, der kann sich bei der auf Montag den 23. März d. J. 
vertagten Verleihunge-Handlung, Morgens 8 Uhr, in der Konigl. Kameral-Amtêéwohnung zu Urach 
einfinden, und ein obrigkeirliches Zeugniß seines Vermögens und Prädikats halber mit sich bringen, 
indem in Ermanglung eines dergl. Zeugnisses Niemand bei der Verhandlung oder dem Aufschlag'#n zu- 
gelassen wird; wobei zur Nachricht dient, daß derjenige, welchem dLaß Gut in einem Gesammtvacht 
als Meisibietenden verbleibt, eine legale Caution von 2,200 fl. leisten, bei der morgenweisen Verlei- 
hung hingegen tuchtige Bürgen gestellt werden mussen, Den 272. Febr. 1819. Königl. Kameralamr.
	        
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