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en haben, nicht versaumt, indem auch in den lateinischen Schulen das Lesen,
chreiben und die Arithmetik fortgesetzt werden.
Die Dekane und Schul= Inspektoren haben besonders densenigen Pfarrern,
Kaplonen und Vikarien, die sich mit dem ersten Unterricht in der lacteinischen
Sprache beschäftigen, einzuschärfen, daß sie die Eltern welche ihre Söhne in der
Folge studieren lassen wollen, auf die oben angeführten Gründe eines frühern Ein-
trits in die lateinischen Schulen aufmerksam machen, und (ganz besondere Fälle,
die aber vorher anzuzeigen wären, ausgenommen) keine andere Zöglinge mehr an-
nehmen) als die das so eben vorgezeichnete Alter haben, oder demselben noch nahe
find, indem sie senst den Eltern vergebliche Kosten verursachen) und die Schüler
von der Ergreifung einer andern Berufsart zurückhalten.
Stutegart den 5. Jannar 1879.
Königl. katholischer Kirchenrath.
Spaichingen. Die der dießseitigen Gemelnde zuständige, am Fuße des Dreifaltigkeit= Bergs
telegene Tuchbleiche, bestehemd in einem einstöckigten Hause, mit einer in solchem eingerichteten Walke
ind Mange, dann einer dabei befsindlichen zweiren Walke, und ro Mrg. Wiesenvlatz, wird am Dien-
stag den 23. März d. J., Bormittags 20 Uhr, auf hiesigem Rathhause im oöffentlichen Aufstreich ver-
kauft, wozu die Liebhaber, welche sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Vermögen und Prädikat zu
versehen haben, hiermit unter der Versicherung eingeladen werden, daß die äugerst günstige Lage der
Bleiche zu jedem Unternehmen eines soliden Käufers, dem zu weiterer Ausdehnung des Geschäfts noch
mehrere ringöherum liegende Allmand-Strecken in einem billigen Dnkaust= Preis- übergeben werden
könnten, die vorthellhafteste Gelegenheit darbiere, und zu der Hoffnung eines befriedigenden Auskom-
mens berechtigte. Von den Bestandtheilen der Bleiche kann täglich Augenschein eingenommen, und
auch bei dem hiesigen Burgermeisieramte nähere Erkundigung hieruber, so wie über die Bedingungen,
unter welchen namentlich diese begriffen ist, daß der Kausschilling 1 Theil in angemessenen Zielern
bezahlt werden kann, eingeholt werden. Den 35. Febr. 1619. önigl. Oberamt und Magistrat
Urach. Die Bestand-Zeit von der eine halbe Stunde von der Stadt Urach enrtfernt liegenden
Königl. Domaine, der Pfahlbof genannt, endigt sich auf nächst kunftig Georgil. Nach Königl. aller-
cnädigstem Befehl soll dieß Domainen-Pachtgut wieder auf neun Jahr lang, an den Meisibietenden
ur offentlichen Verleihung gebracht und damit ein gedoppelter Versuch, nemlich in einem Gesammt-
ch# oder aber mit morgenweiser Verleihung gemacht werden. Dieß Pachtgut besteht in : Wohn-
haus, worinn 2 Stuben mit eiserne Oesen, 2 Kammern, : Kuche, 1 Keller und ein weiterer be-
sonderer Käßkeller, a Scheuren mit Viehstallungen zu r2& Stuck Rindvieh, : Käßhäuslen, : Wagen-
bürten und Sckweinsteigen zu 6 Stuck desgleichen; an Gutern: in 2 zuunumten Kuchen-Garten zu
2 Brth. ein Grautgarten von ½ ½2 Vri., in circa 15 Mrg. Ackers, 73 Mrg. 1½ Vrt. Heu- und
Oehmd-Wiesen und 1735 Mrg. Viehwaiden. Wei nun zu dem Pacht dieses herrschaftlichen Guts im
Ganzen oder in einzelnen Stucken Lust bezeugk, der kann sich bei der auf Montag den 23. März d. J.
vertagten Verleihunge-Handlung, Morgens 8 Uhr, in der Konigl. Kameral-Amtêéwohnung zu Urach
einfinden, und ein obrigkeirliches Zeugniß seines Vermögens und Prädikats halber mit sich bringen,
indem in Ermanglung eines dergl. Zeugnisses Niemand bei der Verhandlung oder dem Aufschlag'#n zu-
gelassen wird; wobei zur Nachricht dient, daß derjenige, welchem dLaß Gut in einem Gesammtvacht
als Meisibietenden verbleibt, eine legale Caution von 2,200 fl. leisten, bei der morgenweisen Verlei-
hung hingegen tuchtige Bürgen gestellt werden mussen, Den 272. Febr. 1819. Königl. Kameralamr.