Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

zwey dergleichen auf jedem Aufschlage, drey eben solche unter jeber Tasche, zwey 
an den Huͤften und zwey unten in den Rockfalten. 
Zu dem Rock werden dunkelblaue lange Beinkleider getragen; leßtere können 
im gewöhnlichen Dienst auch grau oder von Ranking seyn. Dazu kommen ein 
weises Gilet von Tuch, dann Stiefeln, ein dreyeckiger Hut mit Kokarde und 
doppelter goldener Schleise, und ein Degen mit gelbem Griff. 
b) Die Staats-Uniform besteht in einem dunkelblauen — vornen mit acht gelben 
Wappenknöpfen versehenen Rock von dem Zuschnitt der gewöhnlichen Uniform, wit 
Kragen und Aufschlägen von scharlachrothem Tuche, welche beyde nach dem für 
die Räthe der Kreis: Regierungen vorgeschriebenen Muster in Gold gestickt sind, 
jedoch mit dem Unterschiede, daß von dieser Stickerey auf den Aufschlägen der 
Staats-Uniformen der Oberamrleute blos zwey Streifen, welche von oben nach 
unten laufen, angebracht sind, ohne baß also die Stickerey, wie bey der Staats- 
Uniform der Räthe, die Aufschläge ganz umgibt. 
Die Knöpfe auf dem Kragen, den Aufschlägen und unter den Taschen fallen 
weg; die übrigen sind wie bey der gewöhnlichen Uniform angebracht. 
Zu diesem Rock kommen noch weiße kurze Beinkleider, weiße Weste, weitze 
seidene Strümpfe, Schuhe mit gelben Schnallen und Hut und Degen wie bey der 
gewöhnlichen Uniform hinzu. 
Die Oberamtleute sind jedoch jenen (Staats-) Uniforms-Rock zu tragen 
nur berechtigt, nicht verpflichtet, und blos verbunden, bey feyerlichen Gelegenheiten 
zu der gewöhnlichen Uniform die vorbemerkten Unterkleider zu tragen. 
2) Bey dem Oberamts--Aktuar besteht 
a) die gewöhnliche Um'form in dem Uniforms-Rock, der für die Oberamtleute 
vorgeschrieben ist, mit dem Unterschiede, daß die Aufschläge dunkelblau sind. Un- 
terkleider, Hut und Degen wie bey dem Oberamtmann. 
b) Zur Staats-Uniform wird der gewöhnliche Uniforms-Rock, dagegen Unterkleider 
wie bey der Staats-Uniform des Oberamtmanns getragen. 
5) Die Lioree des Oberamts-Dieners besteht in 
a) einem Ueberrock von dunkelgrauem Tuch, 
b) einer solchen Jacke, die bis zur Mitte der Schenkel herabreicht, und im Uebrigen 
den Zuschnitt eines Fracks hat, 
D) einem solchen Gilet,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.