Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Berordnung,  die  provisorische  Besetzung  der  Sberamts-Actuariate  betreffend.

Zu  Folge  der  organischen  Ediete  vom  31.  Dez.  v.  J.  werden  die  bisher  bestandenen
  Kommun=  und  Stiftungs-Rechnungs=  Revisorate  demnächst  aufgelößt,  die
denselben  obgelegenen  Geschäfte  den  Oberämtern  zurückgegeben,  zur  Unterstützung
in-diesen  und  den  übrigen  Amts-Obliegenheiten  für  sedes  Oberamt  ein  eigener  Ober-Amts-
  Actuar  von  Staatswegen  angestellt,  und  für  diese  Stellen  die  bisherigen
Nechnungs,-Revisoren  vorerst  verwendet  werden.  "

InoerZwischemeitadeyundvsshcetübecetwasDesinitivesfestgesegtwerden
kann,habenviedekmaljgeaKommunsundStiftungssRechaungssRevisorenthierishekigensunrtioaenunterverunmittelbakenAufsichtundLeitungdetKöniglObers

aͤmter  fortzusetzen,  und  die  Wegarbeitung  der  vorliegenden  Revisions-Retardate  sich  um
so  eifriger  angelegen  seyn  zu  lassen,  als  sie  hiezu  schon  nach  den  bei  ihrer  Anstellung  gegebenen
  Bestimmungen  rechtlich  verbunden,  und  fuͤr  die  vollstaͤndige  Erledigung  der
wahrend  ihrer  Dienstzeit  verfallenen  Revisions-Geschaͤfte  den  betreffenden  Torporations.
  Kassen  verantwortlich  sind.

Denjenigen  Geschäften  hingegen,  welche  bisher  durch  die  Seadt,  und  Amitschreiber
  und  deren  Gehülfen  im  Namen  des  Oberamtes  gefertigt  worden,  haben  sich  die
Stadt,  und  Amtsschreibereien  bis  auf  weitere  Anordnung  noch  ferner  gegen  die  herkömmliche
  Belohnung  zu  unterziehen,  und  auch  von  ihrer  Seite  alles  anzuwenden,  daß
dKgse  Uebergang  in  die  neuen  Verwaltungs-Formen  den  Beamten  sowohl  als  den  Amts-Uncergebenen
  moglichst  erleichtert,  sede  Stockung  in  dem  Gescháfts,  Gange  verbutes,
und  die  etwa  vorliegenden  Retardate  in  thunlichster  Bälde  beseitigt  werden.  Duegen
  haben  sich  die  Oberamtmänner  bis  zur  Uedernahme  dieser  Geschäfte  statt  der  in
dem  organischen  Edicte  vom  31.  Dez.  1318.  Nro.  V.  zugesscherten  Kanzlei,  Kosten-Entschädigung
  mit  demfenigen  Actuars,  Gebalte  zu  begnügen,  welcher  nach  dem  bisherigen
  Besoldungs-Regulative  mit  ihrer  Stelle  verknupft  war.

Stutegart  den  36.  März  1819.  .

«  Königl-OrganisatioaoiVollziehungsiComwission.
Maueler.

Ertrapost-Tare  betreffend.

Durch  Königl.  Entschließung  vom  :3.  d.  M.  ist  die  Extrapost-  Taxe  von  #  fl.  50  kr.
auf#  fl.  15  kr.  auf  1  Pferd  und  1  Station,  und  zwar  vom  „:.  April  d.  J.  an,
Lrabgepog  worden;  welches  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  und  Nachachtung  geracht

  wird.

Stuttgart  den  15.  März  1819.  Ministeriun,  des  Innern.

v.  (t(o.

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Se.  Königl.  Masestät  haben  durch  böchstes  Dekret  vom  19.  d.  M.  den
bisherigen  Sekretär  bei  dem  Köntgl.  Gerichtshof  in  Tübingen,  Majer,  und
den  Referendär  II.  EClasse  bei  dem  Königl.  Gerichtshof  zu  Ulm,  Dr.  Scheurlen,
  zu  Assessoren  bei  dem  Gerichtshof  in  Ulm)  sodann