betreffenden Schulen zu beschaffen und die Sache so zu
beschleunigen, daß der Leitfaden noch in den bevorstehenden
Sommermonaten in den Schulen zur Anwendung
gebracht werden kann.
An
sämmtliche Königliche Regierungen.
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Abschrift vorstehender Verfügung erhält das Königliche
Provinzial-Schul-Collegium zur Kenntnißnahme mit der
Veranlassung, den gymnastischen Unterricht an sämmtlichen
Schullehrer-Seminarien vom nächsten Cursus an
nach dem genannten Leitfaden ertheilen zu lassen.
Dabei ist nicht ausgeschlossen, daß namentlich von
solchen Lehrern, welche ihre Ausbildung in der hiefigen
Königlichen Central-Turn-Anstalt erhalten haben, über
die Gränzen des Leitfadens hinausgegangen werden kann;
die unter allen Umständen zu lösende Aufgabe bleibt
aber, daß die Seminartsten befähigt werden, demnächst
den gymnastischen Unterricht in den Volksschulen zweckmäßig
nach dem Leitfaden ertheilen zu können.
Berlin, den 21. März 1862.
Der WMinister der geistlichen, Unterrichts- und
Medicinal -Angelegenheiten.
von Mühler.
An sämmtliche Königliche Provinzial-Schul-Collegien.
No. Gar. U.