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Am 11. Fehr.
#5. Catharina, geb. Schlegel, von Seetten, Oberames Kannstadt, Klägerin, Pro,
ductin, Reproducentin, von Johonn Kanzelmann, # ürger und Weingäriner vom
da, Beklagten, Producenten,) Reproducten) mittelst Aufhebung der Ehe wegen
Betrugs, unter Vergleichung der Kosten;
4#FNohenn Habierittinger, Bäcker zu Freudenstade, Kläger, von Christina
Barbara, geb. Baldenhofer von da, Beklagten, wegen beharrlicher Widerspenstig-
in Fortsehung der She) unter WVergleichung der Kosten;
5. Martin Bernlehe, Müller zu Pfedelbach) Oberamts Oehringen, Kläáger, von
Rosine, geb. Görz von de, Beklagten) wegen Skebruchs,) unter Verurtheilung
der Bekkagten in die Kosten;
Am 18. Febr.
6. Friedrich Abrah am Herrmann, Kupferschmid Ju Sturegarc, Kláger, von Frieder-
rike Catharine, seb. Rieger, von da, wegen beharrlicher Widerspenstigkeie in
Vortsetzung der Ehe, unter Berartheilung der Beklageen in die Kosten-
Am 35. Febr.
7. Sabine geb. Rbein) vdon Loöchgan) Oberames Besigheim) Kldgerin, von Johan-
nes Matthes, Bauer daselbst, Beklagten, wegen beharrlicher Widerspenstigkeit in
Fortsetzung der Ehe, unter Verurtbeilung des Beklagsen in die Kosten; und
# Jodann Georg Mak, Kübler in Murrhard, Oberamts Backnang, Kläger, von
Maria Magdalena, geb Wahl von da) Beklagten, wegen beharrlicher Wider-
spenstigkeic in Fortsetzung der Ehe unter Vergkeichung der Kosten.
8) Kreis= Gerichteohösfe.
7. Gerichtshof des Neckar-Kreises.
1. Criminal= Senar.
Am 6. Febr. wurde:
7. der zu Backnang in Verhaft und Untersuchung gekommene Gotelieb Wurst, vom
da, wegen driteen Diebstahls, neben Bezahlung seiner Arrest= Verpflegungs-
und eines verháltnicmäßigen Antheils an den Untersuchungs= Kosten, auch dem
Erlatz des erweislichen Schadens, mit sechsmonat licher Bestungs= Arbei#c
und nachderiger dreimonatlicher Reclusson in ein Jwangs, Arbeitehaus,
bestraft; und v
kgegmdenzuLudwiqoburgverhaftetgewesenenChiistophthler,von«Will-
spach,0betamtöWeinsbekg,wegmdcitten,undzwargkoßenDiebstahlhascky
wegen unerlaubter Selbsthuͤlfe und Scortation, neben dem Kosten- und
Schadens= Ersaß, eine vierjährige Vestungs= Strafe ausgesprochen und