Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am 11. Fehr. 
#5. Catharina, geb. Schlegel, von Seetten, Oberames Kannstadt, Klägerin, Pro, 
ductin, Reproducentin, von Johonn Kanzelmann, # ürger und Weingäriner vom 
da, Beklagten, Producenten,) Reproducten) mittelst Aufhebung der Ehe wegen 
Betrugs, unter Vergleichung der Kosten; 
4#FNohenn Habierittinger, Bäcker zu Freudenstade, Kläger, von Christina 
Barbara, geb. Baldenhofer von da, Beklagten, wegen beharrlicher Widerspenstig- 
in Fortsehung der She) unter WVergleichung der Kosten; 
5. Martin Bernlehe, Müller zu Pfedelbach) Oberamts Oehringen, Kläáger, von 
Rosine, geb. Görz von de, Beklagten) wegen Skebruchs,) unter Verurtheilung 
der Bekkagten in die Kosten; 
Am 18. Febr. 
6. Friedrich Abrah am Herrmann, Kupferschmid Ju Sturegarc, Kláger, von Frieder- 
rike Catharine, seb. Rieger, von da, wegen beharrlicher Widerspenstigkeie in 
Vortsetzung der Ehe, unter Berartheilung der Beklageen in die Kosten- 
Am 35. Febr. 
7. Sabine geb. Rbein) vdon Loöchgan) Oberames Besigheim) Kldgerin, von Johan- 
nes Matthes, Bauer daselbst, Beklagten, wegen beharrlicher Widerspenstigkeit in 
Fortsetzung der Ehe, unter Verurtbeilung des Beklagsen in die Kosten; und 
# Jodann Georg Mak, Kübler in Murrhard, Oberamts Backnang, Kläger, von 
Maria Magdalena, geb Wahl von da) Beklagten, wegen beharrlicher Wider- 
spenstigkeic in Fortsetzung der Ehe unter Vergkeichung der Kosten. 
8) Kreis= Gerichteohösfe. 
7. Gerichtshof des Neckar-Kreises. 
1. Criminal= Senar. 
Am 6. Febr. wurde: 
7. der zu Backnang in Verhaft und Untersuchung gekommene Gotelieb Wurst, vom 
da, wegen driteen Diebstahls, neben Bezahlung seiner Arrest= Verpflegungs- 
und eines verháltnicmäßigen Antheils an den Untersuchungs= Kosten, auch dem 
Erlatz des erweislichen Schadens, mit sechsmonat licher Bestungs= Arbei#c 
und nachderiger dreimonatlicher Reclusson in ein Jwangs, Arbeitehaus, 
bestraft; und v 
kgegmdenzuLudwiqoburgverhaftetgewesenenChiistophthler,von«Will- 
spach,0betamtöWeinsbekg,wegmdcitten,undzwargkoßenDiebstahlhascky 
wegen unerlaubter Selbsthuͤlfe und Scortation, neben dem Kosten- und 
Schadens= Ersaß, eine vierjährige Vestungs= Strafe ausgesprochen und
	        
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