Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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zugleich verordnet, daß derselbe nach deren Erstehung in ein Zwangs-Arbeits- 
haus bis zu erprobter Besserung, und wenigstens auf die Dauer von andert, 
holb Jahren, eingesperrt werden solle. 
Am 11. Febr. ist: 
3, der zu Heilbronn in Verhaft gekommene Matkthias Weller, von Schnaith, 
Oberamts Schorndorf, wegen dritten Diebstahls, neben Zuscheidung der sämmr- 
lichen Kosten und Vergütung des verursachten Schadens, zu achtmonatlicher 
Vestungs= Strafe und nachberigee viermonatlicher Reelusson in ein 
Zwangs= Arbeitshaus verurtheilt; und 
4. gegen den zu Leonberg verhaftet gewesenen Jakob Walz, von Walddorf, Ober, 
omts Nagold, wegen eines unter erschwerendemn Umständen verübten Diebstahls, 
eine sechmonarliche zuchthaus= Strafe erkannt, auch wegen der Kosten 
und des Ersaßes des erweislichen Schadens, das Ungemessene verfügt worden. 
Am 16. Febr. wurde: 
5. der zu Eßlingen in Verhafe und Untersuchung gekommene, bei der Königl. Umgelds- 
Rechnungs= Kammer als Diarist und Decopist angestellte gewesene, Georg Fried- 
rich JZais, von Fellbach, Oberamts Kannstadt, wegen Unterschlagungen und 
Entwendungen herrschaftlicher Gelder, neben Bezkahlung der durch seinen Urrest 
und die Untersuchung veranlaßten Kosten, und der Unfähizkeits= Erklárung zu 
Bekleidung eines öffentlichen Amtes, mit einer viermonatlichen Bestungs- 
Strafe, unter angemessener Beschäftigung belegt. 
Am 18. Febr. ist: 
6. gegen den zu Backnang verhaftet gewesenen Gottfried Kübler, von Reichen= 
berg, wegen vierten, großen und unter erschwerenden Umständen verübten Dieb- 
stadis, neben Bezahlung seiner Arrest-Verpflegungs, und der Untersuchungs- 
Keosten, auch dem Erfas des gestifteren Schadens, eine fün fthal bjährige 
V. üungsstrafe und nachherige zweis ährige Reclusion in ein ZJwangs-Acbeits- 
haus, ausgesprochen; 
7. die zu Vaihingen in Verbaft und Untersuchung gekommene Gottfried Weiß'sche 
Wittwe, von Ochsenbach, wegen mehrerer Diebstkähle und Betrügereien, neben 
Vergütung des erweislichen Schadens und Juscheidung ihrer Arrest. Verpfiegungs- 
und eines verhältnißmäßigen Antheils an den Untersuchungs-Kosten, mit sechs, 
monatlicher Zuchthausstrafe belegt; 
B. gegen den zu Bestgheim verhaftet gewesenen Heinrich Lowe, von Laufen, wegen 
wiederholten Diebstahls. Vergebens, eine sechsmonatliche, seiner koörperlichen 
Beschaffenheit angemessene Juchthausstrafe erkannt, und wegen des Kosten= und 
Schadens= Ersatzes, das Nothige verfügt; 
9. die iu Ehlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Catharine Friedrike 
Nauser, von da, wegen kleinen, einfachen, jedoch dritten Diebstahls, neben 
Bezahlung ihrer Arrest, und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, auch dem
	        
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