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zugleich verordnet, daß derselbe nach deren Erstehung in ein Zwangs-Arbeits-
haus bis zu erprobter Besserung, und wenigstens auf die Dauer von andert,
holb Jahren, eingesperrt werden solle.
Am 11. Febr. ist:
3, der zu Heilbronn in Verhaft gekommene Matkthias Weller, von Schnaith,
Oberamts Schorndorf, wegen dritten Diebstahls, neben Zuscheidung der sämmr-
lichen Kosten und Vergütung des verursachten Schadens, zu achtmonatlicher
Vestungs= Strafe und nachberigee viermonatlicher Reelusson in ein
Zwangs= Arbeitshaus verurtheilt; und
4. gegen den zu Leonberg verhaftet gewesenen Jakob Walz, von Walddorf, Ober,
omts Nagold, wegen eines unter erschwerendemn Umständen verübten Diebstahls,
eine sechmonarliche zuchthaus= Strafe erkannt, auch wegen der Kosten
und des Ersaßes des erweislichen Schadens, das Ungemessene verfügt worden.
Am 16. Febr. wurde:
5. der zu Eßlingen in Verhafe und Untersuchung gekommene, bei der Königl. Umgelds-
Rechnungs= Kammer als Diarist und Decopist angestellte gewesene, Georg Fried-
rich JZais, von Fellbach, Oberamts Kannstadt, wegen Unterschlagungen und
Entwendungen herrschaftlicher Gelder, neben Bezkahlung der durch seinen Urrest
und die Untersuchung veranlaßten Kosten, und der Unfähizkeits= Erklárung zu
Bekleidung eines öffentlichen Amtes, mit einer viermonatlichen Bestungs-
Strafe, unter angemessener Beschäftigung belegt.
Am 18. Febr. ist:
6. gegen den zu Backnang verhaftet gewesenen Gottfried Kübler, von Reichen=
berg, wegen vierten, großen und unter erschwerenden Umständen verübten Dieb-
stadis, neben Bezahlung seiner Arrest-Verpflegungs, und der Untersuchungs-
Keosten, auch dem Erfas des gestifteren Schadens, eine fün fthal bjährige
V. üungsstrafe und nachherige zweis ährige Reclusion in ein ZJwangs-Acbeits-
haus, ausgesprochen;
7. die zu Vaihingen in Verbaft und Untersuchung gekommene Gottfried Weiß'sche
Wittwe, von Ochsenbach, wegen mehrerer Diebstkähle und Betrügereien, neben
Vergütung des erweislichen Schadens und Juscheidung ihrer Arrest. Verpfiegungs-
und eines verhältnißmäßigen Antheils an den Untersuchungs-Kosten, mit sechs,
monatlicher Zuchthausstrafe belegt;
B. gegen den zu Bestgheim verhaftet gewesenen Heinrich Lowe, von Laufen, wegen
wiederholten Diebstahls. Vergebens, eine sechsmonatliche, seiner koörperlichen
Beschaffenheit angemessene Juchthausstrafe erkannt, und wegen des Kosten= und
Schadens= Ersatzes, das Nothige verfügt;
9. die iu Ehlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Catharine Friedrike
Nauser, von da, wegen kleinen, einfachen, jedoch dritten Diebstahls, neben
Bezahlung ihrer Arrest, und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, auch dem