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Untersuchungs- und Vertheidigungs-Kosten, zu zehn jähriger Fuchthaus-
strafe verurtheilt. ·
-.Civic-Senak.
Ums-Febr.wntde-
1.iuderAppellations-SachevondemOberamtsiGekichtzaHeils-konn,zwischen
dendortigenKaufleutenKöverundBeckek,»Jaten-Aten,unddemGroß-
HcknvcecSchimpekquien,Janten,Ante-I,diesequestkationvonsöBallen
Caffe betreffend, reformatorisch auf die Statthaftigkeit des Sequesters, unter
Vergleichung der Proceß-Kosten dieser Instanz, erkannt; und
„. in der Uppellations = Sache von dem Stadtrgericht zu Stuttgart, zwischen der
Heiligen-Pflege zu Neckargartach, Oberamts Heilbronn) Liquidantin, Anrin,
und der Debit-Masse des Glockengießers Johann Jakob Kurz, von Stuttgart,
Liquidatin, Acin, eine Entschädigungs, Forderung betreffend,) mittelst reforma-
torischen Bescheids dem Arischen Theil Beweiß auferlegt, unter Bergleichung
der Kosten zweiter Instanz.
Am 15. Febr. ist:
5. in der Wechsel-Klag-Sache des Kaufmanns Skart des ältern zu Ludwigsburg, Kl4-
gers, wider den Finanz-Kammer-Registrator Bilfinger daselbst, Beklagten)
letzterer zu Bezahlung des eingeklagten Wechsels von 99 fl. nebst Verzugs-
Zinsen, auch Kosten und Scháden verurtheilt worden.
Am 1½5. Febr. wurde:
4. in der Wechsel-Klag-Sache des He#fbanquiers Wolf von Kaulla zu Stuttgare, Klägers
an einem, wider den Advokaten Hoser zu Sontheim, Oberamts Heilbronn, Be,
klagten am andern Theile, Letßterem die Bezahkung des eingeklagten Wechsels
von 6o0 fl. nebst Verzugs-Zinsen,) auch Kosten und Schäden durch Urtheil
auferkegt.
17. Gerichtshof des Schwarzwald-Kreises.
1. Criminal= Senat.
Amr. Febr. wurde:
r. der zu Herrenberg in Verhafe und Untersuchung gekommene Jakob Blank, vom
Bühl in Baiern, wegen verücten gioßen und im rechtlichen Sinn zweiten
Diebstahls, sodann wegen verbots vidriger Wiederbetretung der Württembergi-
schen Staaten, über den erstandenen Arrest noch zu einer zehen monatli=
chen Bestungsstrafe so wie tum Eriaß des Schadens, seiner Arrest, Azungs=
und Untersuchungs-Kosten verurtheite, von Sr. Königl. Majestäát aber,
in Betracht des langen, die Verfährungs, Feit beinahe erreichenden Jeitraums.
seit Begehung, des Verdrechens, und seines seither gebesserten Lebenswandels,