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J. 93% Dden in Nagold in Verhaft und Untersuchung gekommenen Nagelschmid,
eremias Schweizer, aus Freudenstadt, wegen großen und mit einiger Qua-
lisikation verbundenen Diebstahls, so wie wegen zweier weiterer, sedoch klei-
ner Diebstähle, neben Erstattang der aufgelaufenen Arrest= Azungs= und Un-
tersuchungs, Kosten und Ersatz des Gestohlenen) eine fünfmonatliche Jucht,
hausstrafe erkannt.
Den 15. Febr. ist:
3. die zu Urach in Verhaft und Untersuchung gekommene Ehefrau des Landkrámers
Wolfarth, von Ehningen, Ov#eramts Urach, Anna Barbara, wegen entfern-
ten Bigamie= Versuchs und ehebrecherischen Conkubinats zu einjähriger
Juchrhausstrafe und Erstattung ihrer Urrest= Azungs- und Untersuchungs-Kosten,
verurtheilt worden.
Den 13. Febr. wurde:
'st2.l gegen den zu Urach verhafteten Heinrich Kicherer, von Mezingen, dortigen
Oberamts, wegen Diebstahls-Versuchs, so wie wegen fortgesezten asotischen
Lebenswandels, mit Rücksicht auf die von ihm vereits früher erstandene dritte
peinliche Strafe, neben einer körperlichen Jüchtigung mie 35 Stockstreichen und
Verurtheilung in sammtliche Kosten, eine viermonarliche WVestungs=
Arbeitestrafe und nachherige Reclusion in ein Jwangs-AUebeitshaus bis zu erprob
ter Besserung, wenigstens auf die Dauer von sechs Monaten, ausgesprochen,
und «
10. der zu Neuenbuͤrg in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Jakob
Schuler, von Backnang, wegen mehrerer ausgezeichneter Diebstaͤhle, worun-
ter ein großer, und ein mit erschwerenden Umstaͤnden verbundener kleiner, zu
fechsmonatlicher Vestungs-Arbeit, und zum Ersatz seiner Arrest- Azungs-
und faͤmmtlicher Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
Den 35. Febr. ist:
1. der in Balingen verhaftete Strumpfweber, Johann Adam Deiber, aus Sbin-
½ wegen eines in dem dortigen Urmenhaus verübten großen und agualifscirten
iebstahls) neben dem Schadens, Ersatz und Bezahlung seiner Arrest= Azungs-
und Uncersuchungs-Kosten mit fünfmonatlicher Vesungsstraf belegt.
z4. Civil = Senat.
Am 5. Febr. wurde:
z. in der Appellations= Sache von dem Oberamts-Gericht Rürtingen zwischen
Sebastian Pfänder, Weber zu Beuren, Beklagten, Anten, und Johannes
Schlegel, ehemaligen Bürgermeister dafelest, Kläger, UAcen, Forderung aus
einem Darlehe#n betreffend. die Ation theils wegen Mangels in den Uppeslations,=