Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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mal eingerdumt hac, so hat man sch zu versprechen daß bei allen vorkommenden 
Gegenständen Hauptrücksicht auf die Praxis genommen werde. Im Sommer zu- 
mal wird sich zu Hause manches sagen, aber auf dem Felde noch mehr lehren und 
eigen lassen. - «- 
zeis — Mai's wird ein fertiger und bekannter Künstler neuerer Ackerwerk, 
zeuge seine Werkstärte hiee aufschlagen, und zu gleicher Jeit ein geschickter Pfluger 
mit vollständigem Geräthe aus Belsgien eintreffen, und se werden üich Handwerk, 
Kunst und Wissenschaft in Hohenheim vereinen. Man wird sich dadurch im Stande 
sehen, nicht allein das In= und Ausland mit Saͤemaschinen und Brabaͤnter Pfluͤgen 
bedienen, sondern auch die Handgriffe bei der Führung des vorzüglichsten aller Pflüze 
zeigen kö#nnen, ohne welches auch das beste Werkzeug nur von geringem Werthe it. 
Der Srfolg soll darthun, wie sehr durch eine kunstmäßige Behandlung des Fel- 
des nach Art der Flammänder der Ertrag der Getreidefelder? besonders solcher, die 
einen sandigen oder nicht allzuschweren oder feuchten Boden haben, erho#er werden kann. 
Der Terrg der Persion der Jöglinge für Kost, Wehnung und Unterricht wäh, 
rend dem Sommer-Cursfus bleibt für die Inlánder auf 200 fl, fuͤt die Aueldnder 
auf 260 fl. festgesetzt. Für weniger als ein halbes Jahr wird, ohne besondere Ue- 
bereinkunft, Niemand zugelassen. Wegen Aufnahme unter die ZJahl der Candidaten 
und weitere ushroffe wendet man sich ian fankirten Briefen an 
ohenheim bei Stuttgart den 36. rz 1819. 
“'m 8 die Ditektion des Institutes. 
  
Edictal-Citation. 
Von der betressenden Königliche Württembergischen und Koniglich Baierischen Regierung haben die 
unterzeichneren Behörden zur gemcenschaftlichen Abtheilung des Activ= und Passiv-Srandes der Kirchberg- 
Wullensterrenschen Landschafts-Kasse die geeigntten Aufträge erhalten. Um nun eine genaue vor künf- 
tigen Reclamarionen und Anfprüchen schutzende Abeheilung dieser Kasse vornehmen zu kennen, wird es 
vor allem nothwendig, den Uctiv= und Passiv-Stand derselben genau zu liquidiren. Jur Liquidation 
des Activ-Standes hat man Montag den 19. und Dienstatz den 20. April d. J. fesigesetzt. Es 
werden daher alle jene, welche zu dieser Kasse Capitalien -Zunse und andere Reste schuldig sund, auf- 
efordert, an den bemerkten Tagen die Quittungen über allenfalls geleistete Abschlagszahlungen an 
aupt -Posien und Zinsen der Commission um so gewisser vorzuliten“ als sie sonst aus eigenem 
Verschulden die Folgen und Kosten der gegen sie zu ergreifenden Einleitungen tragen müßten. Die 
Liquidation des Passiv-Standes wird Mittwoch den 31., Donnerstag den 32., Freitatz den 33. 
und Samstag den 24. April d. J. vorgenommen, und man ladet zu diesem Ende ae jene, welche 
aus was immer fur einem Titel an der gemeinschaftlichen Kirchberg-Wallensiettenschen Landschafts- 
Casse eine Forderung zu machen haben, hiemit vor, an obengesetzten L#en entweder selbst oder durch 
erichtlich Hiezu Bevollmächtigte, vor der Lommisbon zu ersiheinen, kiquidation zu pflegen, und die 
chuld-Urkunden oder andere Behelfe in Urschrift und auch in Abschrift vorzulegen. Wer an diesen 
Tagen zur Liquidation alcht erscheint, muß es sich selbst zuschreiben, wenn bei Vertheilung der Kassen 
auf ihn keine Rucksicht genommen wird. Das ganze Liquidations-Geschäft wird zu Weipenhorn auf 
dem Rathhause vorgenommen. Den 22. Febr#ar 1819. «- 
Konigl. Wurttembeg Oberamt Wiblingen. Königl. Bairisches Landgericht Roggenburg. 
Sorn. Pundter.
	        
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