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u#tmberger erfundene und verfertigte Maschine zu einem gemeinnüsigen landwirth=
schaftlichen oder hauswirthschaftlichen oder technischen Gebrauche.
a. Dreißig Ducaten und eine filberne Medaille für eine von einem Württemberger
gzemachte chemische Entdeckung zur Erleichterung oder Vervollkommnung der
wirthschaftlichen oder technischen Gewerde.
3. Zwanzig Ducaten und eine filberne Medaille für die Einführung und Verbrei-
tung neuer Culturen, welche auf den Privat= und National-Wohlstand
einen wesentlich nublichen Einstuß haben können.
Die Concurrenten werden ersucht, sich längstens bis zum 15. August bei der
Central Stelle des landwirthschaftlichen Wereins schriftlich zu melden) damit die
Prüfung und Würdigung der eingekommenen Gegenstände auf den 7. Sept. öffent-
lich bekannt gemacht werden können. «
Es wird hiebei in Erinnerung gebracht, daß von den mechanischen Erfin-
dungen entweder die Maschinen selbst, oder genaue Modelle nach verjüngtem Maß-
stabe erwartet werden-
Für die chemischen Bereitungen sind deutliche Beschreibungen erforderlich,
damit he ohne Anstand nachgeprüft werden können. Sollten für dieselbe neue Vor-
richtungen nöthig sein, so müssen solche mitgetheilt oder durch Zeichnuagen deutlich
Zemacht werden.
Wegen der Einführung und Verbreitung neuer Culturen sind die Angaben
mit obrigkeitlichen Zeugnissen zu belegen) und es ist der Central-Stelle zugleich
Oelegenheit zu geben, die Cultur und die wirehschaftliche Behandlung des Products,
bis es sich zum Absatze eignet, einer nähern Prüfung unterwerfen zu können.
Scutegart den 19. März 18279).
Central, Stelle des landwirkhschafclichen Vereins.
Die Eintheilung der Weg-Inspektoren betreffend.
Se. Königl. Majsestäákc haben vermöge Entschließung vom 7. v. M. die
Bezirke der für das zum Departement des Innern gehörige Staato= Straßen-Brücken-
und Wasser= Bauwesen engestellten Inspektoren auf folgende Weise zu reguliren und zu
beseßzen geruht:
1. In dem NReckar, Kreise bestehr
der erste Bezirk aus den Oberämtern=
Stuttgart, Kannstadt, Waiblingen, Bocknang, Eßlingen, Böblingen und
Leonberg;
der zweite au- den Oberaͤmtern:
udwigsburg, Vaihingen, Maulbronn, Brackenheim, Besigheim, Heilbronn
Weinsberg, Neckarsulm und Marbach. J 8 -