Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

165 
u#tmberger erfundene und verfertigte Maschine zu einem gemeinnüsigen landwirth= 
schaftlichen oder hauswirthschaftlichen oder technischen Gebrauche. 
a. Dreißig Ducaten und eine filberne Medaille für eine von einem Württemberger 
gzemachte chemische Entdeckung zur Erleichterung oder Vervollkommnung der 
wirthschaftlichen oder technischen Gewerde. 
3. Zwanzig Ducaten und eine filberne Medaille für die Einführung und Verbrei- 
tung neuer Culturen, welche auf den Privat= und National-Wohlstand 
einen wesentlich nublichen Einstuß haben können. 
Die Concurrenten werden ersucht, sich längstens bis zum 15. August bei der 
Central Stelle des landwirthschaftlichen Wereins schriftlich zu melden) damit die 
Prüfung und Würdigung der eingekommenen Gegenstände auf den 7. Sept. öffent- 
lich bekannt gemacht werden können. « 
Es wird hiebei in Erinnerung gebracht, daß von den mechanischen Erfin- 
dungen entweder die Maschinen selbst, oder genaue Modelle nach verjüngtem Maß- 
stabe erwartet werden- 
Für die chemischen Bereitungen sind deutliche Beschreibungen erforderlich, 
damit he ohne Anstand nachgeprüft werden können. Sollten für dieselbe neue Vor- 
richtungen nöthig sein, so müssen solche mitgetheilt oder durch Zeichnuagen deutlich 
Zemacht werden. 
Wegen der Einführung und Verbreitung neuer Culturen sind die Angaben 
mit obrigkeitlichen Zeugnissen zu belegen) und es ist der Central-Stelle zugleich 
Oelegenheit zu geben, die Cultur und die wirehschaftliche Behandlung des Products, 
bis es sich zum Absatze eignet, einer nähern Prüfung unterwerfen zu können. 
Scutegart den 19. März 18279). 
Central, Stelle des landwirkhschafclichen Vereins. 
Die Eintheilung der Weg-Inspektoren betreffend. 
Se. Königl. Majsestäákc haben vermöge Entschließung vom 7. v. M. die 
Bezirke der für das zum Departement des Innern gehörige Staato= Straßen-Brücken- 
und Wasser= Bauwesen engestellten Inspektoren auf folgende Weise zu reguliren und zu 
beseßzen geruht: 
1. In dem NReckar, Kreise bestehr 
der erste Bezirk aus den Oberämtern= 
Stuttgart, Kannstadt, Waiblingen, Bocknang, Eßlingen, Böblingen und 
Leonberg; 
der zweite au- den Oberaͤmtern: 
udwigsburg, Vaihingen, Maulbronn, Brackenheim, Besigheim, Heilbronn 
Weinsberg, Neckarsulm und Marbach. J 8 -
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.