Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Diese Einrheilung und Personal= Besetzung wird nun den Kreis, Regierungen, 
den Oberämtern und den Weg-Inspektoren zu ihrer Nachachtung bekannt gemacht, 
und den in den Kreisen angestellten Weg-Juspektoren wird dabei aufgegeben, späte- 
stens bis zum #. Mai dieses Jahrs sowohl den ihnen vorgesehten Kreis-Regierungen 
als auch den betreffenden Oberämtern die Unzeige zu machen, welchen Ort ihres Be- 
zirks sse zu ihrem künftigen Aufenthalt bestimmt haben. 
Stuttgart bden 12. April 1819. Ministerium des Innern. 
v. to. 
Verwaltung der Schulfonds betreffend. 
Bei der dißjhrigen Synodal, Versammlung ist von mehreren Seiten die Anzeige 
gemacht worden) daß bei Verwaltung der Schulfonds, deren Einnahmen meistens 
nur in kleinen Summen slüssig werden, es sehr schwer fällt, diese Summen auf 
eine sschere Weise anzulegen, am wenigsten auf eine kegale Weise zu versichern, so 
daß schon dergkeichen kleine Schuldposten in Gant geriethen und für den Fonds 
verloren giengen. Es hat daher die Königl. Sonode sich veraplaßt gesehen, bei den 
Vorstehern der württembergischen Sparkasse anzufragen: ob bei der allmähligen 
Bildung und Vermehrung dieser Fonds, die nur in kleinen Posten gewöhnlich bestr- 
henden Einnahmen) in Ermanglung anderwärtiger guter Gelegenheit, bei der württem- 
bergischen Sparkasse gegen 4 Procent angelegt werden konnen? — Da sich nun 
die Vorsteher derselden zur Annahme solcher Posten gegen 4 Procent bereit erklárt haben, 
so wird den Geistlichen oder denen welchen die Vörwcltun dieser Schulfonds be- 
sonders aufgetragen ist, von dieser Verwilligung Nachricht gegelen) um solche, 
für den Schulfonds bestimmte, kleine ESinnahmen, wofern sie sonst nicht wohl 
mit hinlänslicher Sicherheit zu 5 Procent angelegt werden können, an die württem- 
bergische-Spoarkasse gegen Verzinsung zu 4 Procent einsenden zu können. 
Königl. Synohus. 
Prüfung der in das Schullehrer-Seminar aufzunehmenden Schul-Inzipienten. 
Die Präfung derjenigen Jünglinge, welche in das hiesige Haupt, Schullehror= 
Seminae ausgenommen werden wollen, wird Mittwoch den 5. Mai, Morgens 3 Uhr, 
in dem Seminar,-Gebáude vorgenommen werden. Die respekt. Herren Geistlichen wer- 
deh eersucht, dieses den Eltern oder Vormändern der Adspiranten gefalligst bekannt 
zu machen. Eßlingem den 10. April 1819.. Koönigl ##nerssnssera 
· enzel. 
  
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Wuͤrtteimberg, wird, dem in den Special-und Edictal-Ladungen vam 15. Sept 818. 
angedrohten Präásudiz zu Folge hiemit zu Recht erkannt, daß alle diejenige Glaͤu-
	        
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