Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Euchner, von Grafenberg, wegen in Gesellschaft veruͤbten Abigeats, der als 
zweiter Diebstahl im rechtlichen Sinn erscheint, neben Zuscheidung seiner Arrest- 
und Atzungs-Kosten und solidarischer Verbindlichkeit zam Ersatz des Schadens, 
so weit er noch nicht geleistet wurde, eine viermonatliche Vestungs-Arbeits- 
strafe erkannt; 
5. der bei dem Oberamt Tettnang in Untersuchung gekommene Georg Galle, von 
Nozenhaus, wegen zwar kleinen und ersetzten, aber dritten und unter erschwe- 
renden Umständen begangenen Diebstahls neben dem Kosten-Ersatz zu sieben- 
monatlicher BVestungs-Arbeitestrafe und nachheriger dreimonatlicher 
Reclusion in ein Arbeitéhaus verurtheilt; " 
4. der bei dem Criminalamt Ulm in Verhaft gekommene Matthäus Bachmann, 
ven Untersulmetingen, Oberamts Ehingen, wegen wiederholten Diebstahls, 
welcher die Summe eines großen beträgt) so wie wegen Vagirens, neben Ju- 
scheidung der Arrest, Adungs= und 6/: der Untersuchungs" Kosten mit vier= 
menatlicher Vestungs, Arbeitestrafe uud nachheriger zweimonatlicher 
Reclusion in ein ZJwangs" Arbeitshaus belegt worden. 
Am 15. März wurde: 
K der bei dem Oberamt Tettnang in Verhaft und Untersuchung gekemmene Thomas 
ehl von da; wegen eines kleinen einsachen und ersehten, sedoch diitten 
Diebstahls zu sechsmonarlicher Juchthausstrafe und nachheriger Reelusion 
in ein Lwangs, Arbeitshaus und zwar wenigstens auf drei Monate, se wie 
zum Ersatz sämmelicher Kosten verurtheile; * 
6. gegen die bei dem Oberamt Ulm in Verbaft und Untersuchung gekommene Eli, 
sabethe Zainer, von Mergelstetten) Oberamts Heidenheim) wegen zwar klei- 
nen und einfachen aber dritten Diebseahls, auch Vagirens und begangener 
Hurerei neben dem Ersatß des Schadens und sämmtlicher Kosten, eine acht, 
monatliche Zuchthausstrafe, und nachherige Rerluson in ein 3wangs, 
Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung) aber wenigstens auf vier Monate, 
ausgesprochen. 
Am :z. März ist: 
7. der bei dem Eriminalamt Urach in Verhaft gekommene Johann Georg Endres, 
von Weilheim, Oberames Kirchheim, wegen wiederholten Pagirens, zum 
drittenmel wiederholten Diebstabls, Beibölfe und Theilnahme an zwei andern 
Diebstählen, Attentat eines quvaliffcirten Diebstahls, dann Unterschlagung eines 
oberamtlichen Schreibens, neben ZJuscheidung seiner eigener Artest= Uzungs- 
und Untersuchunos. Kosten, unter Einrechnung des größten Theils seines langen 
erstandenen Arrests) noch zu viermon atlicher Vestungs= UArbeitsstrafe und 
nachheriger Reclusson in ein JZwangs= Acbeitshaus bis zu erprobter Besserung, 
sedoch wenigstens auf ein Jahr verurcheilt; «
	        
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