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Vielmehr
B. haben von jenem Zeit-Punkte an, die neuen Oberamts-Getichte als ordentliche
Richter alle vor den Oberamts-Gerichten auch bieher verbandelten Rechts“
Srreitigkeiten in der Regel selbst zu entscheiden. Damit jedoch
C. die neuen Oberamts-Gerichee nicht gleich Anfangs mit Arbeiten zu sehr beladen
werden, und nicht durch die Bearbeitung rückständiger Geschäfte der Gang der
Reches-Pege abermals gelähmt werde: so bleiben der Justiz = Retiar daten-Commissoon
zu Rorhen burg zur Sntscheidung vorbehalten:
I.) Alle diejenige Sachen, in welchen in Gemshheit der bisherigen Gesetze, dieser
Commision felbst, oder den vormaligen Justiz-Kollegien die Akten zu Fällung eines
Erkenntnisses bereits zugesendet worden fin d. .
BetriffcjevochdekStreit,worübecvonjeaecStellejnGemäßheitdechtoxdg
nungvom,19.OFk.csttsumächstenkschiedenmwensolätynsuxsnr.aswhschr.sq
punkt-sosinvdieAktendemzuständigenDonovan-Gerichtes.uc-ücksu.s,eapea«s
velchespaauiuGemüssheitdervorstehendenBotschaft-IIselbstindeksocheweittk
zu verhandeln und seiner Zeit endlich zu entscheiden hat.
Außerdem
2.) haben die Oberamts -Serichte die Alten zu Fällung des Erkenntnisses der
Justiz-Retardaten-Commisslon noch in solgenden Rechts-Sachen zu übersenden:
a) In densenigen, welche mit dem ersten Juni d. J. in der Hauptsache
soruchreif find, unter den beiden Voraussetzungen) daß
auf der einen Seite
Wa) schon vor dem Amtsaneritt der Oberamts, Nichter die Sache
nicht nur in Verhandlung gesetgt, sondern= daß auch schon
vorher wenigstens die Einlassung auf die Klage erfol gt
sey; und daß nicht auf der andern Seite
6) von den gegenwärtigen Oberamts= Gerichten zu Sröffnung eines von
ihnen selbst vorbereiteten oder gefállten Erkenntuisses, die Parteien schon
vor dem ersten Juni auf einen auch späátern Termin wenigstens vorgeladen
worden seyen.
b) In denjenigen Sachen, in welchen schen vor dem ersten Juni von den Ju-#ti##lKollegien
oder der Juristen= Fakultät, oder den vormalsgen Oberamts. Ge
richten selbst, ohne Theilnabme der Oberamts-Richter, als solcher, auf Beweis
erkannt worden ist, und welche nun zwar erst nach dem ersten Juni,
aber doch während des Bestehens der Justiz-Retardaten, Commissson zur endlichen
Entscherdung geeignet werden.
Es ist in beiden Beziehungen gleichgültig, ob die Sache nach den fröhern Geseben
zur Competenz der Justiz= Kollegien oder der Oberamts“ Gerichte gehört hatteNo full text available for this image
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