Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Spaschingen.  Dem  Oberämts-Diener  Zürn  dahier,  wurde  in  der  Nacht  vom  1.  zum  2.  M
mittelst  gewaltsamen  Einbruchs,  die  hiernach  bezeichnete  silberne  Sackuhr  aus  seinem  Zimmer  entwendet,
  und  fällt  der  Verdacht  auf  den  vor  wenig  Tagen  von  der  Ventung  Hohenasperz  entlassenen  Bohrermacher
  Georg  Abr,  von  Wälde,  Oberamts  Sulz.  Die  betrefsenden  Königl.  Oberämter  und  Polizei-Stellen
  werden  daher  ersucht,  auf  den  gedachten  und  in  per  nachsiehenden  Personal-Beschreibung  näher
bezeichneten  Georg  Abs  zu  fahnden,  und  denselben  im  Berretungs-Fall  bieher  einkiesern  zu  lassen.
1.)  Beschreibung  der-Ubr:  Die  entwendete  Sackuhr  ist  von  Silber,  mit  einem  Ghäus,  hat  ein  gelhes
  Jifferblart,  worauf  an  beiden  Seiten  ein  Gemählde,  fin  Knäbchen  vorstellend,  sich  befindet;  dieselbe
bat  goldene  Zeiger  und  läwische  Zahlen,  an  der  Uhr  war  ein  Uhrband  von  Seide  mit  Perlen  gestrickk,
und  hieran  ein  Schlussel  von  gelber  Composttion  befestigt;  außer  diesem  nahm  der  Dieb  auch  noch  elne
Uhrkerte  mit  3  Cachers  und  #  Uhrschlussel  ebenfalls  von  gelber  Composition  mit.  2.)  Personal-Beschreibung:
  Georz  Ubt  ist  ungefähr  34  Jahr  alt,  6  Fuß  3  Joll  9  Linien  groß,  schlanker
Statur,  bat  ein  mageres  etwas  blatternarhigtes  Gesichr,  braune  Haare  und  Gesichtsfarbe,  hohe
Srirne,  schwache  Augbraunen  und  Backenbark,  graue  Augen,  breite  Nase,  grosen  Mund,  gute  weiße
Zähne  und  rundes  Kinn;  dessen  Kleidung  bestand  in  einer  russischen  Kappe  von  blauer  Farbe,  mis
einem  rothen  Streifen  und  schwarzledernem  lakirten  Schild,  rothem  Halstuch  mit  weißen  Dupfen,  einer
der  Länge  nach  roth  und  gelb  #estreiften  Weste,  einem  blauruchenen  Wammes  und  dergleichen  langen
Hosen  und.  Bundschuh.  5.  Mai  1619.  Königl.  Oberamt.

 

Heilbronn.  Am  15.  März  wurde  in  der  an  dem  Ort  Biberach  verbeistießenden  sogenannten
Grundelbach'  der  Leichnam  eines  neugeborenen  Kindes  gefunden,  das  damals  bereits  14  Tage  bis
3  Wochen  im  Wasser  gelegen  sein  mochre.  Acle  Umstände  lassen  eine  absichtliche  Todrung  des  Kindes
unmittelbar  nach  dessen  Geburt  vermutben.  Sämmtliche  Obrigkeiren  werden  erfucht,  die  erforderlichen
Nachforschungen  uber  die  Murter  des  Kindes  anstellen  zu  lassen,  und  Jedermann  wird  sich  gusseferert
finden,  die  ihm  dißfalls  schen  bekannten  oder  noch  bekanat  werdenden  Spuren  unverwellt  bi  SOberamt
anzuzeigen.  Den  20.  März  1610.  Königl.  Oberamr.

rtingen.  Am  Ponncdg  den  au.  März  wurde  auf  dem  Kirchhof  in  Fricken  ausen  ein  6—8
wechiger  Embryo  in  einem  Stück  Leinwand  und  in  einer  Schachtel  verwahrt,  angetreffen.  Do  diejenige
  Persen,  welche  diesen  Embryo  dahin  gebracht  hat,  bis  jelt  unbekannt  ist,  so  wird  hieron  öffentlich
  Nachricht  gegeben,  und  das  hiesige  Oberamt  in  Kenntniß  zu  setzen  gebeten,  wenn  etwa  eine
Weibs-Person  ditzfalls  einen  Verdacht  gegen  sich  hätte.  Den  29.  März  1829.

·  Königl.  Oberamr.

 

Klrchhelm  u.  T.  Mi#  einem  Schreiben  des  Herrn  Major  v.  Blacha,  d.  d.  Trier  vom
#.  Zebruar  1849.  ist  dem  unterzogenen  Waisen-Gerichte  die  Verlassenschaft  eines  Untereffrziers,  Georg
Wagner,  welcher  unter  der  a  Teevene  des  Kenigl.  Preußischen  Garnisons-Batailons  Nro.  15.
t##sianden,  aus  Kirchheim  an  der  Teck  geburtig,  und  am  35.  Dezember  v.  J.  an  d'n  Folgen  der  Auszehrung
  in  dem  Garnisen-Lazareth  zu  Trier  in  einem  Alter  von  44  Jahren  gestorbe#  sein  sell,  mit
der  Ausgabe  zugesandt  wordeu,  daß  diese  Verlassenschafst  des  Verstorbenen  nach  seinem  zwar  nur  mundlich

  ertheilten  letzten  Willen,  an  seine  Schwester,  die  an  einen  (Acker-Büurger)  Burarr  und  Bauer  in

Cggenheim,  verheurathet  sein  solle,  verabfolgt  werden  möchte.  Da  nun  hierorte  weder  der  Erblafser,
noch  seine  Schwester  ausgefragt  werden  kann,  so  werden  alle  diejenigen,  welche  an  diese  Verkassenschaft
vechrliche  Anspruche  zy  machen  haben,  ausgesordert,  solche  innerhalb  6  Wochen  fur  den  1.  2.  und
3.  Termin  vor  dem  hiesigen  Waisengericht  geltend  zu  machen,  widrigenfalls  diese  Verlassensch  ast  nach
Perfluß  dieser  Zeit  wieder  nach  Trier  zurukgeschickt  werden  wurde.  Ven  J.  Mal  2879.  ·
Königl.,  Waisen-Gericht.