Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro. 26. 1819. T 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Mittwoch, 19. Mai. 
  
  
1.) Unmittelbare Koͤnigliche Deecrete. 
Keine. 
II.) Verfügungen der Departemente. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat April 1310, von den Ah des Königreichs ausgesprochenen Erkemmmsse 
kreffend. 
In dem verfleocsenen Monat Avpril fnd von smmtlichen Gerichtshöfen des 
Königreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen 
bemerkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal--Gerichts= Stellen in das Staats- 
und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimo“ 
natliche Freiheits, Strafe erkanne wird- 
A Obertribunal. 
7. Criminal = Senat. 
Den 3. Aprik wurde: 
1. In der Recurs, Sache des wegen Mishandlung seiner Eltern zu Ludwigsburg 
in Verbaft und Untersuchung gekommenen Caspar Strenger, von Pleidels= 
heim, Oberamts Marbach, das von dem Criminal, Senate des Gerichtshofes zu 
Eßlingen unter dem 20. Febr. d. J. geféällte (in dem Staats= und Resterungs- 
Blate Nro. 217. S. 135. enthaltene) Erkenntniß bestätige; 
2. in der Recurs. Sache der wegen dritten Diebstahls zu Ulm in Untersuchung ge- 
kommenen Katdarina Beh) von Biberach, das von dem vormaligen Criminal= 
Gerichtshose zu Ellwangen unter dem :. Dezember vorigen Jahrs gefälkte 
(in dem Stagts, und Regierungs, Blatt von 1819. Nro. 6. S. 47. eingerückte) 
Erkenntniß gleichfalls beftärigt.
	        
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