Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Schraft  fuͤr  aͤcht  anzunehmen  sei,  der  Klägerin,  Antig,  Dutin,  der  Erfüt#ngseid
tuerkannt,  unter  Bergleichuug  der  Prozeß-Kosten  beider  Instanzen
Am  30.  April  wurde:

6.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  der  Amtspflege  zu  Muͤnsingen,  Klaͤgerin,
  und  der  Königl.  Ober-Post-  Direktion  zu  Stuttgart,  Beklagter,  Ersatzforderung
  betreffend,  dem  Beklagten  Theil  Beweis  auferlegt;  und

7.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  Georg  Cludius,  Post-Official  zu  Stuttar#c,
  Kläger,  und  der  Königl.  Ober--Post-Direkrion,  Beklagter,  eine  Diaͤten-Horrerung
  betreffend,  die  Beklagte  zu  Bezahlung  des  Rests  der  berechneten  Diaten-Forderung
  samt  Verzugs=  Zinsen  und  zu  Erstattung  der  Prozeß-Kosten  verurtheilt.


II.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.  Criminal=  Senat.

Am  1u.  April  wurde:

1.  der  zu  Urach  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Salomon  Bauer,  von
Neckarhausen,  Oberamts  Nürcingen,  zjwar  wegen  Verdachts  einer  Theilnahme
an  dem  Verbrechen  des  Jalschmünzens  von  der  Instagz  entbunden,  dagegen
wegen  der  Annahme  und  Verdaltung  falscher  Münzen  in  seiner  Wohnung,  sodann
  wegen  mehrerer,  zum  Theil  ausgezeichneter  und  großer  Diebstähle,  worunter
  auch  ein  qualisieirrer  begriffen)  endlich  wegen  strafoarer  Beförderung  der
Flacht  eines  Mic,  Arreten  und  anderer  während  seines  Verhafts  verübter
Uagebührnisse,  neben  Verfällung  in  seine  Aerest=  und  in  einem  angemessenen
Theil  der  Untersuchungs=  Kosten,  unter  Einrechnung  eines  Theils  des  erstandenen
  Arrests  als  Strafe,  noch  zu  vier  monatlicher  VWestungs=  UArbeitsstrafe
und  nachheriger  Einschließung  in  einem  Jwangs-UArbeitshause  bis  zu  erprobter  Besserung,
  jedoch  wenigstens  auf  die  Dauer  von  sechs  Monaten,  verurtheilt,  auch
ihm  die  Erstattung  des  verursachten  Schadens  auferlegt.

Am  2.  April  wurde:

2.  Johann  Martin.  Faigle)  von  Wincerlingen,  Oberamts  Balingen,  wegen  eines
großen  und  ausgezeichneten)  so  wie  wegen  eines  weiteren  zwar  kleinen,  aber
gleichfalls  ausgezeichneten  und  zugleich  in  Genossenschaft  verübten  Diebstahls
untec  Einrechnuag  eines  Theils  des  erstandenen  Arrestes  zur  Strafe,  uben  Verurtheilung
  in  seine  lämtliche  Arrest,  Azungs-  und  in  einem  angemessenen  Theil
der  Untersuchungs-Kosten,  mit  viermonatlicher  Zuchthausstrafe  belegr,  auch
in  Ansehung  des  leßztern  dieser  beiden  Vergehen  die  solidarische  Mitverbindlichkeit
  zum  Schedens,  Ersatz  ausgesorochen.