Schraft fuͤr aͤcht anzunehmen sei, der Klägerin, Antig, Dutin, der Erfüt#ngseid
tuerkannt, unter Bergleichuug der Prozeß-Kosten beider Instanzen
Am 30. April wurde:
6. in der Rechtssache erster Instanz zwischen der Amtspflege zu Muͤnsingen, Klaͤgerin,
und der Königl. Ober-Post- Direktion zu Stuttgart, Beklagter, Ersatzforderung
betreffend, dem Beklagten Theil Beweis auferlegt; und
7. in der Rechtssache erster Instanz zwischen Georg Cludius, Post-Official zu Stuttar#c,
Kläger, und der Königl. Ober--Post-Direkrion, Beklagter, eine Diaͤten-Horrerung
betreffend, die Beklagte zu Bezahlung des Rests der berechneten Diaten-Forderung
samt Verzugs= Zinsen und zu Erstattung der Prozeß-Kosten verurtheilt.
II. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis.
1. Criminal= Senat.
Am 1u. April wurde:
1. der zu Urach in Verhaft und Untersuchung gekommene Salomon Bauer, von
Neckarhausen, Oberamts Nürcingen, zjwar wegen Verdachts einer Theilnahme
an dem Verbrechen des Jalschmünzens von der Instagz entbunden, dagegen
wegen der Annahme und Verdaltung falscher Münzen in seiner Wohnung, sodann
wegen mehrerer, zum Theil ausgezeichneter und großer Diebstähle, worunter
auch ein qualisieirrer begriffen) endlich wegen strafoarer Beförderung der
Flacht eines Mic, Arreten und anderer während seines Verhafts verübter
Uagebührnisse, neben Verfällung in seine Aerest= und in einem angemessenen
Theil der Untersuchungs= Kosten, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen
Arrests als Strafe, noch zu vier monatlicher VWestungs= UArbeitsstrafe
und nachheriger Einschließung in einem Jwangs-UArbeitshause bis zu erprobter Besserung,
jedoch wenigstens auf die Dauer von sechs Monaten, verurtheilt, auch
ihm die Erstattung des verursachten Schadens auferlegt.
Am 2. April wurde:
2. Johann Martin. Faigle) von Wincerlingen, Oberamts Balingen, wegen eines
großen und ausgezeichneten) so wie wegen eines weiteren zwar kleinen, aber
gleichfalls ausgezeichneten und zugleich in Genossenschaft verübten Diebstahls
untec Einrechnuag eines Theils des erstandenen Arrestes zur Strafe, uben Verurtheilung
in seine lämtliche Arrest, Azungs- und in einem angemessenen Theil
der Untersuchungs-Kosten, mit viermonatlicher Zuchthausstrafe belegr, auch
in Ansehung des leßztern dieser beiden Vergehen die solidarische Mitverbindlichkeit
zum Schedens, Ersatz ausgesorochen.