Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

6. der bei dem vormaligen Criminalamt Altdorf in Verhaft und Untersuchung ge- 
kommene Joseph Radler, von Immenstadt, wegen verübter Diebstädle, Verleitung 
und Beihülfe zu Ausstellung eines falschen Jeugnisses, betrügerischen Ge- 
brauchs eines fremden Passes, Vagirens und Incests mit zwei ledigen Schwestern, 
neben dem Ersaß smelicher Acrest, Azungs= und Untersuchungs= Kosten und 
des durch seine Diebstähle verursachten Schadens, unter Einrechnung eines Theils 
seines erstandenen Arrests noch zu sechsmonatlicher Bestungs= Arbeit und 
nachheriger Auslieferung an das Großherzoglich Badensche Bezirksamt Meers- 
burg zur Bestrafung seiner dort verübten Werbrechen, verurtheilt worden. 
Am 22. April wurde: 
7. der bei dem Oberame Alpek in Verhaft und Untersuchung gekommene Carl Fried= 
rich Seiz, von Kleinbettwar, Oberames Marbach, wegen mehrerer Diebstahle, 
neben dem Ersaß aller Kosten unter Einrechnung eines Theils der erstandenen 
Aerrestzeit mit fünfmonatlicher Zuchthausstrafe belegt. 
Am 16. April ist: 
6. gegen-den in dem Jwangs-Acbeitshause zu Ulm befindlichen Johann Ragel, von 
Regglisweiler, Oberamts Wiblingen, wegen wiederholten Vagirens und gänz- 
licher Vernachláfligung aller Pflichten als Familien-Bater, unter Perfällung in 
die Untersuchungs-Kesten, bis zu erprobter Besserung, jedoch von der Zeit sei- 
ner Einlieferung an, wenigstens einjächrige Verwahrung in dem Zwangs= 
Arbeitshause verfügt; 
9. dem ebendaselbst befindlichen-Franz Aich, von Jöllishausen, Oberamts Biberach, 
wegen ssotischen Lebens, unanständigen Betragens gegen das ihm vorgesehte Ober- 
emt, Trinkschulden, geschäáftlosen Ledens, und Bertelns, eine vier mongtliche 
Verwahrung in einem Zwangs, Arbestshause, vom Tage der Einlieferuns an gerech- 
net, zuerkannt worden. - 
2. Civil-Senat. 
Am 13. April wurde: 
1. in der Rechtssache 1. Instanz zwischen dem gewesenen herrtschaftlichen Sutsbe- 
staͤnder, Georg Rotnmel, zu Justingen, Klaͤger, Wiederbeklagten, und der 
Kodnigl. Seetion der Kron--Domainen, nun Koͤnigl. Finanz-Kammer des Donau- 
Kreises, Bekl., Wiederklágerin, Entschädigung aus Pachtverträgen in der Kla- 
e) und Bezahlung des Pachrschillings in der Wiederklage betreffend, in der 
lage theils Beklagte von derselben entbunden, cheils Kláger zur besondern Ver- 
handlung verwiesen) in der Wiederklage aber Wiederbeklagter von der Klage 
auf weitere Pachtschillings, Entrichtung freigesprochen, unter Vergleichung der 
Drozeß-Kosten.
	        
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