406 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse.
dem speziellen Falle finanzielle Nachtheile für den
k. Fiskus 2 finanz chth für!
Für die Wissenschaft sei die Bahn nicht bloß in
die Staats= auch in die bischöflichen, gemeindlichen
und standesherrlichen Archive frei; für die Vermögensinteressen
müssen aber im allgemeinen Interesse
Beschränkungen und Cautelen bleiben, Cautelen, die
sich auf die Person des Forschers und auf die Archivbestände
selbst beziehen.
Diese Cautelen können in der liberalsten Gesetzgebung
und bei dem loyalsten Vollzuge, will man
nicht das Vertrauen in die Archive und die staatliche
Ordnung selbst erschüttern, nicht und nirgends entbehrt
werden, denn die Archivbenützung ist und
blelbt jeder zeit Vertrauenssache.
„Das fürstliche Archiv
Ist kein gemeines Haus,
Was Du von Nöthen hast,
Bringt man Dir schon heraus.“
(Junschrift vor dem Gewölbe des alten Archives in
Stuttgart anno Domini 1675).
Würzburg.
Wilhelm Burckhard
kgl. Regierungsrath
Uebersicht .
über die Ergebnisse der Rechtsprechung des bayerischen
obersten Landesgerichtes.
Urtheile vom Oktober 1863.
I. Zur Eivilprozeßordnung und Suhhastationsordnung.
Klagänderung. Die Vorschriften der PrO.
über Klagänderung gelten ausnahmslos für jede als