Contents : Blätter für Rechtsanwendung. XLVIII. Band. (48)

406  Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.

dem  speziellen  Falle  finanzielle  Nachtheile  für  den
k.  Fiskus  2  finanz  chth  für!

Für  die  Wissenschaft  sei  die  Bahn  nicht  bloß  in
die  Staats=  auch  in  die  bischöflichen,  gemeindlichen
und  standesherrlichen  Archive  frei;  für  die  Vermögensinteressen
  müssen  aber  im  allgemeinen  Interesse
Beschränkungen  und  Cautelen  bleiben,  Cautelen,  die
sich  auf  die  Person  des  Forschers  und  auf  die  Archivbestände
  selbst  beziehen.

Diese  Cautelen  können  in  der  liberalsten  Gesetzgebung
  und  bei  dem  loyalsten  Vollzuge,  will  man
nicht  das  Vertrauen  in  die  Archive  und  die  staatliche
Ordnung  selbst  erschüttern,  nicht  und  nirgends  entbehrt
  werden,  denn  die  Archivbenützung  ist  und
blelbt  jeder  zeit  Vertrauenssache.

„Das  fürstliche  Archiv
Ist  kein  gemeines  Haus,
Was  Du  von  Nöthen  hast,
Bringt  man  Dir  schon  heraus.“
(Junschrift  vor  dem  Gewölbe  des  alten  Archives  in
Stuttgart  anno  Domini  1675).

Würzburg.
Wilhelm  Burckhard
kgl.  Regierungsrath

Uebersicht  .
über  die  Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des  bayerischen
  obersten  Landesgerichtes.
Urtheile  vom  Oktober  1863.
I.  Zur  Eivilprozeßordnung  und  Suhhastationsordnung.


Klagänderung.  Die  Vorschriften  der  PrO.
über  Klagänderung  gelten  ausnahmslos  für  jede  als