Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Dienst,: Rusungen (Ames, Emolumente) zu½ welche insofern sie bloß mit dem UAmte- 
verbunden sind, weder bei Dienstverduderungen der Beamten, noch bei Berechnung.: 
ver Penffonen). Besoldungs-Daren und Umzugskosten als Gehalts.-Theile in An- 
schlag gebracht werden, nemlich: » 
a.)Cinxagö-sG«ebådken-vondenForst-und·IsgV«-«Strasitkjdsvreiiftalzervomt 
Guldendesfür-die«Amrsk-tsseboueisqehendeuBetrags; " 
h.)"dcksatatgeldjichesGeaußeinekanqemessenenAmtowohnungs,unss 
c.) das Recht den Brennbolkbedarf innerhalb des Betrogs vom zehen Klaftern 
hartem Holze aus dem nächstgelegenen Forst Reviere gegen Bezahlung des 
försttarmaßigen Preises zu beziehen. « , 
Auch bat jeder Buchhalter von dem ihm vorgesetzten Beamten die unentgeld- 
liche Einräumung einrs heihbaren Jimmers in der diesem angewiesenen Amtswohnung, 
jedoch ohne Mobilien, zu fordern, und gegen. Bezahlung auf die vorgedachte Weise. 
zwei Meß Brennholz zu beziehen. 
9. 11. 
2. bstellung sonstiger Emolumente für die Beamten. 
Die vom dem Kameral-Beamten bisher zu beziehen gewesenen Smofumente an 
Taxr“-Einzugs= und Schreibaebuhren, Lehen= Aenderungsgebühren, Siegelgeldern, 
so wie überhaupt alle Nebenbezüge, welche die Beamten unter irgend einem Titel 
entweder aus der Amtskasse oder von Privaten zu empfangen hatten, ffaden für die 
Beamten neben den neuen Besoldungen nicht mehr statt 
Wo der Bezug solcher Gebühren bei Gefäll-Pflichtigen rechtlich begründet ist, 
###d dieselbe für die Amecskasse fort zu bezieben, die gesehlichen Tax= Einzugs, und 
Schreibgebühren aber fallen der Amtskasse von selbst heim. 
b. 1. 
Bestimmung: der Kanzlei-Kosten: 
Fü## die Haltung der neben dem Buchhalter erforderlichen Schreiber, für die 
Anschaffung, der Schreib. Materialien zu dem UImte überhaupt, mithin auch fur die 
Geschäfte des Buchhalters, für die Heitzung des Amtszimmers, und für die Erhal- 
tung und Wiederergianzung der im letztern erforderlichen Geräthschaften, hat jeder- 
Kamerak, Verwalter unter dem Titel „Kanzlei-Kosten“ eine jährliche Entschadigung 
aus der Amtskasse zu beziehen) welche nach den. Klassen, der Aemter folgendermaßen. 
bestimmt wird: 
für die erste Klaseeee 1vsvoo fl. — 
fuͤr die zweite... JJJJ0oo fl. — 
und 
sit die dritt.. 220oo fl. —
	        
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