Miete 98 530—538
8 530. Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der
Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen
nahen Angehörigen des Schenkers groben Undankes schuldig macht.:s)
Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs
nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker
getötet oder am Widerrufe gehindert hat.?)
§ 531. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem
Beschenkten.0)
Ist die Schenkung widerrufen, so kann die Herausgabe des Geschenkes
nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten
Bereicherung gefordert werden.:)
§ 532. Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Schenker dem
Beschenkten verziehen hats:) oder wenn seit dem Zeitpunkt, in
welchem der Widerrufsberechtigte von dem Eintritte der Voraussetzungen
seines Rechtes Kenntnis erlangt hat, ein Jahr verstrichen ist.
Nach dem Tode des Beschenkten ist der Widerruf nicht mehr
zulässig.
§ 533. Auf das Widerrufsrecht kann erst verzichtet werden, wenn
der Undank dem Widerrufsberechtigten bekannt geworden ist.
§ 534. Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer
auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird,o) unterliegen
nicht der Rücksorderung und dem Widerrufe.
Dritter Titel. Miete. Vacht.')
I. Miete.
§ 535. Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet,
dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit
zu gewähren.-) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten
Mietzins zu entrichten.5) )
§ 536. Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in
einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande zu überlassen
und fie während der Wietzeit in diesem Zustande zu erhalten.5)
§ 537. ) Ist die vermietete Sache zur Zeit der Überlas-=sung
an den Mieter mit einem Fehler behaftet, der ihre Tauglichkeit zu
dem vertragsmäßigen Gebrauch7) aufhebt oder mindert,“) oder entsteht
im Laufe der Miete ein solcher Fehler, so ist der Mieter
für die Zeit, während deren die Tauglichkeit ausgehoben ist, von der
Entrichtung des Mietzinses befreit, für die Zeit, während deren die
Tauglichkeit gemindert ist,') nur zur Entrichtung eines nach den
88 472, 473 zu bemessenden Teiles des Mietzinses verpflichtet.10)
Das gleiche gilt, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt 11) oder
sräter wegsällt. Bei der Vermietung eines Grundstücks steht die Zusicherung
einer bestimmten Größe der Zusicherung einer Eigenschaft
gleich.“)
§ 538. Ist ein Mangel der im § 537 bezeichneten Art 15) bei
dem Abschlusse des Vertrags vorhanden 11/) oder entsteht ein
solcher Mangel später infolge eines Umstandes, den der Vermieter
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