Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Sicherheits-Beherden  in  einem  weiten  Umkreise  bekannt  werden,  ohne  zur  Unzeie  in
das  Publikum  zu  kommen.  Denn  die  gravirten  Personen  nehmen  nur  zu  oft  ihre
Maßtegeln  mit  desto  größerer  Vorsicht,  wenn  sie  durch  die  bffentlichen  Blätter  erfahren,
  daß,  und  wie  weit  man  der  Auemittelung  eines  Verbrechens,  oder  ihnen  selbst
bereits  auf  der  Spur  ist.  "

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«  ·  Königl.  Kameralamt.
Stuttgart.  Von  den  herrschaftlichen  Seewiesen  ist  ½2  Vre.  22  Rth.  64  34“  wo  vorher  der
Trockenplatz  der  eib=  und  Hofwasche  befindlich  gewesen  istf,  zum  Verkauf  ausgesetzt,  und  wird  am
Dienstag  dem  22.  d.  M.  #ine  Nufstreichs  -Verbandlung  darüber  abgehalten  werden,  wobei  die  Liebbaber
  sich  Vormittags  10  Uhr  einfinden  wollen.  Den  3.  Juni  1819.  Königl.  Kamerakamt
Strutegart,  Ueber  die  nach  und  nach  erfolgende  Beifuhr  des  dem  Königl.  Militär  zu  Stuttgart,
  Ludwigsburg,  Eßlingen  und  Ulm,  vom  1.  Jull  bis  letzten  Dez.  d.  J.  bei  34  Königl.  Kas
meralimtern  angewiesenen  Habers  wird  Montag  den  21.  dieñ,  Vormittags  precise  9  Uhr,  in  der  disseitigen
  Canzlel  eine  Abstreichs-Verhandlung  vorgenommen  werden.  Die  Liebhaber  welche  hiran  Theil
nehmen  wollen,  haben  mit  obrigkeitlichen  Zeugmissen  sich  auszuweisen,  daß  sie  im  Srande  find,  einen
solchen  Accord  zu  übernehmen.  Den  10.  Juni  18:9.  "  ,,.«,
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wiege-NiemandsugelasseumkdemvernichtdaenMeistModet  Coucesiouswkiå  und  ein  amtliches
eugnig  daß  er  eine  Caution  von  Zoo  fl.  in  gerichtlich  versicherten  Kapitalien  oder  dreifachen  Suͤterwerth
  leisten  koõnne,  aufzuweisen  hat.  Den  29.  Mai  1819.  Koͤnigl.  Kameralamt.
Herrenberg.  Um  über  den  Vermögenszustand  des  Johann  Georg  Walther,  Bürgers  und.
Bauren  zu  Bohndorf,  eine  genaue  Uebersichr  zu  bekommen,  werden  die  Gläubiger  desselben  andurch
aufgefordert,  ihre  an  den  Walther  zu  machen  habenden  Forderungen  innerhalb  vier  Wochen  der  hle
hen  Saadtschrelberei  unter  Vorlegung  der  Beweise  anzuzeigen.  Den  :3.  Mai  ig9zt09.  l½
·  -.»  KöniHLDbekqmtissetlchh
Besigheim.  Johann  Georg  Gloß,  von  Kirchheim  a.  .  R.  welchen  schon  vor  mehreren  Jahren
verschellen  und  bereits  das  Jo.  Jahr  zuruckgelegt  hat,  wird  andurch,  in  Gemäßheit  erlassenen  Dekrets=Königl.
  Puppillen-Senats  des  Königl.  Gerichtshofes  in  Eßlingen  derzestalren  ediktalirer  citirt,  daß  der-Fläe
  oder  seine  allenfallsige  derzeit  noch  unbekannte  leibes-Erden  in  einer  pe##mtorischen  Frist  von
3  Monsten  vor  dem  Waisen-Gericht  in  Rirchbeim  a:  N.  osscheinen,  und  sein  in  pflegschaftlicher  Admistratioh
  Kebendes  Vermözen-  im  Empfans  nehmen  oder,  gewöärtigen  sollen,  daß  er  für  Tod  erklärt  und
tedachres  Vermögen  seinen  bereits  bekannten  nöchsten  Erben  deßniriv  werde  zugerhellt  werden.  Den
3½.  Mal  1819.  «  *-•  *  «  Königl.  Oberamts-Gericht.