Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro. 37. 1819. r— 
Königlich -Württembergisches. 
Staats, und Regierungs- Blatt. 
-* 
Dienstag, 33. Juni.. 
  
  
K. Unmittelbare Königliche Decrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departement# 
Des Justiz-Departements.“ 
Dle in dem Monat: Mai idig von. i des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse- 
nd. 
In dem verflossenen Monat Mai sind von saͤmtlichen Gerichtshoͤfen des 
Koͤnigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen 
bemerkt wird, daß. nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts= Stellen in das Staats- 
und Regierungs= Blatt aufgenommen werden) wodurch eine längere#s- als dreimo= 
natliche Freiheits= Strafe erkannt wird. # 
A) Obertribaunal. 
7. Criminal-Sengt. 
Den 8. Mai wurde: 
In der Recurs= Sache des wegen verübten dritten Diebstahls zu Tettnang in 
Verhaft und Untersuchung gekommenen Thomas HeWl von daher das von dem 
Ciiminal-Senate des #el Gerichtshofes für den Jart-Kreis gefällte (in dem 
la 
Staat " und. Regierungs= Blatt Nro. 20. Seite 168. enthaltene) Straf, Erkenntniß 
bestätigt.
	        
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