Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Marbach. Da auf dle unterm 24. d. M. verliehene Sommer= und Winter-Schafwsde ¾ 
Klchberg ein Nachgebot von 50 fl. gemacht worden, so ist die Vornahme einer nochmaligen 3 jäh 
gen Verleihung nothwendig, wozu Samfiag der :yJ. Juli d. J. gewählt worden ist. Hinsichtlich 
der naãberen Vrrhältaisse dleser Weide, und damit verbundener Vortheile wird sich hier auf die schon 
in den frübern öffentlichen Blärtern enthalrenen Bekanntmachungen vom 6. und folg. Mai d. J. aus- 
drückiich bezogen. Die Verhandlung wird am 17. Juli d. J. Morgens 8 Uhr, auf hiesigem Rath- 
hause vorgenommen werden, wobei diejenigen Bestanr §-Lustige, welche eine legale Cautlen von Soa fl. 
in baarem Gelds einzulegen. oder einen rüchtigen Burgen aus dem Oberamts-Bezirke zu stellen im 
Sctande sind, auch sich durch Meister= oder Concessions-Briefe zur Uebernahme des Pachts legltimi- 
ren können;, erscheinen wollen. Ferner werden am 17. Juli noch weiter nachbenannte 2 Schafweiden 
öffentlich verliehen werden, und zwar: die von Auenstein, Vormittags 10 Uhr, auf 5 Jahre, nämlich 
von Nichaelis 1810 bis 1632; diese Weide erträgt: 1) an Schafen 250 Stuck, woran die Commun 
100 Stück, Beständer aber 150 Stück einschlagen darf; 2) von dem zum Vortheil der Communkasse 
je von 38 zu 8 Tägen im öffentlichen Aufsireich zu verkaufenden Pferch hat Pächter zu Lohn 54 kr. 
und für jedes Vorschlagen 4 kr. von den Käufern zu empfangen; 3) dem Beständer wied der Win- 
ter= Pferch von. Martiui bis Maria.-Verkundigung unentgeldlich eingeräumt, und hat er solchen dem 
Meistbietenden auf dem Rathhause zu berlal#nn 4) jeder Schafhalter hat dem Pächter für Hüren, 
Waschen und Salzen, und zwar bei einem Mutterschaf Prlg. und bei einem Hammel= oder Golt- 
schaf 12 Brlg. Roggen, nebst ##kr. zu zahlen; 5) wird ihm das Schafhaus zur Bewohnung, deegle- 
chen ein Acker von 2 Vril. zur DBenugzunß unentgeldlich uberlassen, Besiander hat aber alle Flickarbei= 
ken daran, sp wie, auch das Oachumdecken auf seine Kosten zu übernehmen, wozu jedoch von Seiten 
der Commun die nothigen Materialien beigeschafft werden. Dagegzen wird demselben zur Bedingung 
gemacht: das Besiandgeld statt der Caution jeden Jahrs auf Michaelis voraus zu zahlen, und über- 
dieß noch zur Sicherheit der Commun auf die ganze Bestandzeit einen rüchrigen Bürgen aus dem 
Oberamts-Bezirke zu stellen. Auch haben sich Bestandslustige zur Uebernahme des Pachts durch Mei- 
Ke#nd Concessions-Briefe zu legitimiren. Unter vorbemerkten Bedingungen können sich Bestands- 
liebhuder gedachten Tags, Vormirtags 20 Uhr, bei der Verleihung auf hiesigem Rathhause einfinden. 
Da der Pacht der Schafweide von Weiler zum Stein an Michaelis d. J. nich endigt, so wird eine 
neue 3jährige Verleihung derselben vorgenommen werden, wozu Samsiag der 17. Juli d. J. gewählr 
ist. Die dem Besiänder eingeräumte Vortheile sind folgende: 1) Die Weide erträgt 250 — 300 Stuck- 
Schofe, wovon die Burgrrschaft 75. Seuck, Beständer hingegen den Rest halten darf; 2) gentest Be- 
ütänder ein neu erbautes Haus, genugsame Stellungen, Platz zum Furter, auch ein kleines Stück- 
chen Kuchen-Garren hinter dem Dause, und hat wie ein Burzer alle burgerliche Benefizien zu genie- 
ßen. Zur Sicherheit der Gemeinde haben Bestands-Lustige entweder eine legale, dem jährlichen Be- 
standgelde gleichkommende Cantion in baarem. Gelde einzulegen, oder einen tuchtigen Burgen aus 
dem Oderamts-Bezirke zu stellen, auch sich durch Meister= oder Concessions = Briefe zur Uebernahme 
des Pachts zu legirimiren. Unrer vorbemerkren Bedingungen können sich stende-ieate gedachten 
Tags, Morgens q. Uhr., bei der Verleihung auf — Rathhause einfinden. Den 10. Juni 1819. 
Königl. Oberamt. 
  
Kirchheilm. Der Er-Schulmeister Bentelschies, von Bruken, biesigen Oberamts, ein Mann 
von 66 Juhren, der sehr übel hört, und als Copist uberall herumzieht, macht hie und da Schulden, 
die er nicht wieder brzahlen kann, und bringt somit das Publikum in Schaden, weswegen man sich 
veranlaßt siehr, daselbe in dieser. Hinsicht vor ihm zu warnen. Den te. Juni 1879. * 
« · KbnlgkLObekamt
	        
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