Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Gewichee, sodann mehrere mie Roßha#te gevolsterte Kanapees, Fautenils, Tabourets, viele Sessel- 
und Strehsessel, Pfeiler-Commod's mit Marmor-Platten, und mehrere fournirre und tannene Commoden, 
Spiel -Tische, Pfetler-Tischez, Kirchen-Stuhle, große und kleine Kästrn, Bertladen und soniges: 
altes Schrelnwerk, worunver viete rannene Tafein, Tische und Kasten. Diese sämtlichen Eszekten 
kennen vom 12 — 1J. Juli im Göppinger Schloß Vor= und Nachmittags in Augenschein genommer 
werden. Den 6. Juli 1819. Kenigl. Kameralamr. 
Bebenhausen. In dem hlesigen Jagd-Zeughause wird auf höchsten Befehllfolgender Jagd- 
zeug und 3 u#g#ehör in öffenrlichen Aufstreich verkauft: 1.) 20 Wagen dunkler Zeug, worunter 14 mit Aschen. 
und 6 ohne Archen, und wovon 3 Wagen von guter, 8 von mittelmäßiger, und o von geringerer 
Qualitär sind; 2.) allerhand Gartungen Lichter-Zeug, als: Douplier= und Fang-Garn zum hohen 
Wild, sämrlich ohne Archen, Rehe = Hasen= und Enten-Garn mit Urchen, auch einige Stuck Prell- 
garn; 3.) 58 Wägen, und zwar Zeug-Kasten, Garn-Stangen und Schirm-Wagen, von guter, mittel- 
mäßtiger und geringerer Beschaffenheit. Ebenso 29 Stangen-Karren, worunter 3 mit Deckeln versehen 
sind, auch eiserne und hölzerne Wagen, Wenden, Kerten, ein Vorrarh von Räder 2c.; 4.) elne große 
Quantitär Hirsch-Thier= Rehe-Sau: und andere Kästen, mit eisernem Beschläg;; 5.) einige Parasols 
und Schirme, worunter ein noch ungevrauchter ganz tüchener ; 6.) 500 Hirschträger-Kleidungen von 
grün gefärbter Leinwand, und grune runde Hüte mit Feder-Büschen, worunter 140 ganz neu und 
die übrigen theils mittelwäßig, theils gering find; J. Jagd-Decorationen, als: Vorhänge, ein großer 
Vorrath von grün und rothem Land-Krepp, auch Frieß, Glas-Thuren, andere Thuren, Glas- 
enster und Rahmen, bölzerne Wandungen mit Blech beschlagen, Fuß-Böden, Tisch-Platten, und 
O Gestelle ꝛc.; 8.) 1800 Ellen neu leinenes Tuch, a##ud 300 Ellen Reusten, und etwas abwerken 
arn, auch neue und alte Sailerwaaren in Soze ZQuantität; 9.) allerlei Jagd-Geräthschaften, als: 
Krumm-Ruthen, Prellen r2c., eiserne Fang-Girter, mehrere eh Eisen, Spitz= und Breit-Bickel, eine 
Loßt Anzahl allerhand zum Theil mit eisernen Zwingen und Häcklen versehener Stangen, Gabeln und 
täbe, Jagd-Sessel, Schweins= Federn und Spieße, Säcke, mehrere Küsien, Truchen, Srühle, 
Schrannen, 2 gute messingne Visir-Scheibe mit einer Wasserwage, altes Eisen, alte Holzwasre, und noch 
anderes. Ale diese Gegenstände werden an die Meistbierenden unter Vorbehalt des letzten Streis 
und nicht anders als gegen gleich baldiger baarer Bezahlung in öfsentlichem Aufstreich hingegeben, 
und find zum rubrikenweisen Berkauf, einzeln und parthieemweise, folgende Tage feßgesetze, als: 
für die Rubrike A+. Montag und Dienstag der 3. und 3. August, Mittwech der 4. für den Geld- 
Einzug und die Abgabe des Verkauften. Für die Rubrike Guas Fortsetzung der Rubrike 4. Donner- 
stag und Freitag der 5. und 6.-August; Samstag der J. Geld-Einzug, und Ausfolge des Verkaofren. 
Fur die Rubrike 5 und C. Montag und Dienstag der 9. und do., Mittwoch der #1. Geld-Einzug, 
und Abgabe des Verkauften. Fur die Rubrike 3. Donnerstas und Freitag der :3. und 25. Anugust, Sem- 
stag der 14. Geld-Einzug und Ausfolge des Verkauften. Für die Rubrike 7, Montag und Dleosiag 
der 16. und 17. August; Mitewoch der 18. Geld-Einzug und AUbgabe des Verkauften. Fur die Ru- 
brike 8B. Donnerstag und Freitag der 19. und 20. August; Samstag der 21. Einzug des Gelds und Ab- 
abe des Verkauften. Fur die Fortsetzung der Rubrike 6. und Anfang der Rubrike , und zwar mit 
ber geringsten Gartung Tuch vom dunkeln Zeug in Stücken, 20 — 40 Ellen, Montag und Dienstag. 
der 33. und 24. August; Mirrwoch der 25. Geld-Einzug und Waaren-Abgabe. Fur die weitere Fort= 
setzung der starken Rubrike 1. Domnmerstag und Frrirag der 36. und 27. August, Samsiag der 28. Geld= 
Einzug, und Ausfolge de Verkauften. Fur die Beendigung der Rubrike 1. Montag und Dienstag 
der 30. und 31. August, Mittwoch der 1. Sept. Geld= Einzug, und Abgade der Waaren. Für die 
Rubrike 3. Donnerstag und Freitag der 3. und 5. Sept., Samsiag der 4. für den Geid-Einzug, und 
„Ausfolge des Verkauften. Endlich für den Verkauf der an den obigen Tagen etwa unverkauf' ge- 
bliebenen Gegenstände, Monrag und Dienstag der 6. und 7. Sept., Mittwoch der 6. zum Geld-Ein- 
zug, und Abaabe der verkauften Waare. Bei diesen Tagesordnungen und den, bestimmten Verkzufen 
Kach den bezeichneten Rubriken har# es durchaus sein Verbleiben, und wird „das Geschäft Morgens
	        
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