Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am 4. Juni wurde: 
3J. Christoph 5 öhn, von Grszingen, Oberamts Nürtingen, wegen mehrerer ausge- 
zeichnerer Diebstähle, eines weiteren kleinen Diebstahls und eines Diebstahls- 
Versuchs, neben Bezahlung sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu fünfmonat= 
(icher Pestungs-Arbeits-Strafe verurtheilt, der Verdacht zweier weiteren aus- 
gezeichneten Diebstähle aber auf ssch beruhen gelassen. · 
Am 7. Juni wurde: 
4, Anton Lehmaon, von Tuttlingen, wegen mehrerer zwar keiner und einfacher, 
sedoch zum Theil ausgezeichneter Giebgähle, mit Rücksicht auf die wegen Dieb- 
Kahls erstandenen zwei Correctionen, sodann wegen Vagirens, neben Werur= 
theilung in seme Arrest= und 566 der Untersuchungs,- Kosten, auch zum Ersaß 
des Schadens, mit einer drei und ein halbmonatliches Vestungé“, 
Arbeits-Strafe belegt; » 
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Den 13. Juni ist- . 
6. Gervasius Lezgqus, von Schwalldorf, Oberamts Rottenburg, wegen zwar ersten 
jedoch qualificirten und die zum Begriff eines großen erforderliche Summe 
weit öbersteigenden Diebstahls zu einer siebenmeonatlichen Vestungs- 
Arbeits= Strafe neben der VWerbindlichkeit zum Ersat des Schadens so wis 
samtlicher Unrersuchungs-Kosten verurtheilt; 
7. Johanna Juditha Kn##ll von Nürtingen, wegen zweiten Diebstahls, sodann 
wegen Concubinats und Vagirens neden Verfällung in sämtliche Untersuchungs- 
Kosten mit einer drei und ein halbmenatlichen Juchthaus-Scrafe belege; 
83. Jung Conrad Renz, Müller, von Gomaringen, Oberamts, Reuttlingen, wegen 
mehrféältiger und letztmals gefährlicher Xrper, Perletzung seines Eheweibs! 
auch Widerseslichkeit gegen den in Vollziehung einer Amtshandlung begriffen 
gewesenen Gerichts-Verwandten Strohmaier von Gomaringen, zu ein jäh- 
Deiger Bestungs-Arbeits-Strafe und zum Ersatz sämcelicher Arrest= Azungs- 
und Untersuchungs, Keosten verurtheilt worden. 
Am 14. Juni wurde: 
9. Johannes Gugel, Beisther zu Calw, wegen Fälschung und großen Beerugs, neben 
der Verbindlichkeit zum Schadens-SErset und Erstattung seiner Arrest, Azungs- 
auch sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu achtmon atlicher Vestungs= Arbeits- 
Strafe vermtheilt;
	        
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