Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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ducchsngig  in  biesiem  Gewächs  bestehend,  unch  und  nach  aus  sreier  Hand  zu  verkaufen,  welches
hiemit  den  Liebhabern  bekannt  gemacht  wird.  DOen  a#.  Juli  1819.
Königl.  Hof-Kameralamt.

Schorndorf.  Das  ln#  allhiesiger  Stadt  befindliche  herrschaftliche  Pfleghof-Gebäude  wird
Samstag  den  14.  Tugust,  Vormirtats  20  Uhr,  im  Aufstreich  verkouft  werden.  Dieses  Gebäude  ist
zwerstecklgt,  hoch  43  Schuh  6  goll,  lang  71  Schuh  9  Joll,  und  breir  38  Schuh  3.  Zoll.  Der  untere
Scock  isi  von  Stein,  und  in  den  übrigen  Theilen  des  Hauses  das  Holz  noch  vollkommen  gesund,  so
wie  uberhaupt  das  ganze  Gebäude  sehr  gut  im  Bau  erhalten.  In  dem  untern  Theil  des  Hauses  sind
einige  Seallungen,  eine  Kutschen=  Memi  und  Waschkuche,  und  nedben  dem  Haus  ist  ein  umzäunter
Garten  von  1  1/3  Vrtl.  In  dem  zweiten  Sctock  befinden  sich  eine  Küche  and  7  theils  heitzbare,  theils
unheitzbare  Piecen  zum  Wohnen.  Die  Bühnen  sind  geräumig,  und  haben  mehrere  belegte  Boden.
Unter  dem  Haus  ist  ein  gewölbter  Keller  von  vorzuglich  guter  Beschaffenheit,  in  welchem  200  Eimer
Fa#Raum  finden.  Die  Liebhaber  können  dieses  Gebäude,  welches  zu  jedem  burgerlichen  Gewerbe
Eine  sehr  vortheilhafte  Lage  und  Einrichtung  hat,  räglich  in  Augenschein  nehmen.  Den  25,  Juli  1819.

«  «  Koͤnlgl.  Kameralanit.

Sindelfingen.  Die  herrschaftliche  Schafweide  zu  Rohr  ad  160  Stuͤck,  deren  Bestand  auf
nuchst  Martini  Ende  geht,  wird  zu  Folge  Königl.  Finanz=  Kammer-Dekrets  bis  Samstag  den
21.  Augustel.  J.  auf  dem  Rathhause  zu  Royr  auf  fernere  3  Jahre  in  esffentlichem  Aufstreich  verlichen
werden.  Diet  wird  hiedurch  mit  dem  Avbang  vifentlich  bekannt  gemacht,  daß  sich  die  Liebbaber  an
Ledachtem  Tage,  Bormittags  do  Uhr,  auf  dem  Rathhaufe  in  Rohr  einfinden,  und  der  Verhandlung
#nwohnen,  vordersamst  aber  sich  durch  obrigkeitliche  Jeugmisse  über  ihr  Prädscat  und  Vermogen  legitimiren
  fonnen,  daß  sie  eine  zureichende  Caution  zu  leisien  im  Stande  seyen.  Den  6.  Juli  1819.

«  Konjgi.samaalsstmh

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  jäbrige  Bestandzeit  an  Michaelis  dieses  Leb  zu  Ende  gehk,  auf  weitere  3  Jahre  im  efsentlichen
Aufstreich  verliehen  werden,  und  zwar:  1.)  die  von  Schwaikheim,  welche  450  Stuck  Schaft  erträgr;
a.)  die  von  Klein  =  Heppach,  welche  mit  250  Stuck  beschlagen  werden  kann;  3.)  die  von  Neusiadt,
welche  Joo  S#tuck  erträgt;  4.)  die  von  Beinstein,  welche  mit  200  Stück  befahren  werden  kann;  und
5.)  die  von  Leurenbach,  welche  350  Stuck  erträgt.  Die  Liebhaber  haben  sich  nun  an  obigem  Tage
Morgens  7  Uhr  mit  den  erforderlichen  Certiffkaten  über  Vermögen  und  dergleichen  auf  dem  hiesigen
RKathhause  einsinden,  und  der  Verlesung  der  Nkkords--Bedinzungen,  sowie  den  übrigen  Berhandlungen
anzuwohnen.  Den  8.  Juli  1619.  Koͤnigl.  Ooeramt.

 

Eßlingen.  Dem  Drehergesellen  Vester,  von  Göppingen,  ist  allhier  auf  der  Herberge  durch
den  Flaschnergesellen  Christian  Coͤnrad  Greßler,  von  Stuttgart,  sein  Felleisen  entwendet  worden,  womit
dieser  sich  fluchtig  gemacht  hat.  Das  Felleisen  ist  aus  braunem  Juchtenleder  mit  schwarzledernen  Tragriemen,
  in  demselben  befanden  sich:  :  dunkelblau  tuchener  Ueberrock  mit  gesponnenen  Knöpfen,  2  vaar
dunkelblau  tuchene  Hosen,  ein  dergleichen  Wammes  mit  weißen  Metallknöpfen,  1  weiße  Weste,
1  roth  Halstuch  mit  schwatzen  Blumen,  ½  weigßes  Halstuch,  :  roth  gewürfelt  Tüchlen,  ½  dlauer
Schurz,  1  aschengraue  Filzkappe  und  :  Flöte.  Der  Dieb  ist  von  kleiner  Statur,  19  Jahr  alr,  hat
ein  glartes  volles  Gesicht,  dräunlichte  Gesichtsfarbe  und  braune  Haare;  trug  einen  dunkelgrünen
Frack  und  lange  Hosen  über  Srtiefel.  Acle  obrigkeirlichen  Behörden  werden  ersucht,  im  Falle  etwas
ven  dem  Dieb  oder  von  dem  Entwendeten  in  Erfahrung  gebracht  würde,  gefällige  Nachricht  hieher
zu  ertheilen.  Den  a1.  Juli  1619.  «  Konigl.  Oberamt.

Gmuünd.  In  der  Nacht  vom  20.  auf  den  21.  Jull  d.  J.  wurden  dem  biesigen  Bürger  und
Wachszieher  Xaver  Rit  aus  seinem  Kramladen  nachfolgende  Waaren  durch  gewaltsamen  Einbruch