Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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zu  fabnden,  und  ihn  im  Verhaftungsfall  unterzeichnetem  Kénigl.  Oteramts-EGericht  zu  überlicfern.
Den  2.  August  1619.  Königl.  Oberamts-Cericht.

 

Böblinsen.  Nachdem  die  hiesige  Stadeschultbeißen-Stelle  nunmehr  besetzt  ist,  so  wird  es
aus  Veranlassung  der  so  häufig  einkommenden  Schuldklasen  zu  dem  Ende  allgemein  bekannt  gemacht,
damit  kunfiig  die  biesige  Gerichtsangehörige  berregenden  dem  neuen  Gesetze  gemäß  zunächst  an  das
Sradtschultheißen-Amr,  so  wie  diejenigen  wider  Gerichtganzehbrige  in  den  Amrsorten  an  die  Orts-Obri-Kiren
  gebracht  werden.  Hiebei  wird  noch  gelegentlich  bemerkt,  daß  im  Falle  eines  Rerurses  an
das  Oberamts  -Gericht  die  Gläubiger  unter  Beilegung  dessen,  was  von  den  vorhergegangenen  Verfügungen
  sich  in  ihren  Händen  befindet,  anzuzeigen  haben,  nicht  nur  wenn  vorher  bei  den  Orts-Obrigkeiten
  geklagt,  sondern  auch  was  von  diesen  darauf  verfugt  worden  ist  oder  nicht.  Den  38.  Juli  1910.

'  Königl.  Oberamts-Gericht.

 

Sslingen.  Sebastian  Kercher,  von  Neuhausen,  oder  vielmehr  dessen  Eheweib,  Barbara  volgo“
Eierbebel,  eine  Viktualienhändlerin,  wünscht  ihr  Schuldenwesen  außergerichtlich  in  Ordnung  bringen
zu  lassen.  Da  nach  dem  bieher  bekannten  Schuldenstand  ihr  Vermoger  hiezu  binreicht,  so  werden
nan  auch  ihre  unbekannten  Gläubiger  ausgerufen,  ihre  Forderungen  bei  dem  Orts-Vorstand,  Bürgermeister
  Balluf  zu  Renhausen,  innerhalb  6  Wochen  anzuzeigen,  und  zugleich  die  Beweise  dafür  vorzuletzen,
  worauf  ihnen  das  Weitere  eröffnet  werden  wird.  Den  33.  Juli  16.9.  .

Königl.  Oberamts=  Gericht.

CLansladt.  Ueber  das  verschuldete  Vermögen  der  verstorbenen  Jacob  Friedrich  Dienersschen  Eheleute
von  hier,  ist  der  Gant  Oberamtsgerichtlich  erkannt  worden.  Deren  Gläubiger  werden  deswegen  aufgefordert,
  entweder  in  Person,  oder  durch  gehörig  Bevollmächtigte  ihre  Forderungen  am  Montag  den
16.  August  d.  J.,  Vormittags,  auf  dem  Rathhaufe  in  Untertürkheim  zu  liguidiren.  Gegen  die  Nichterscheinenden,
  wird  in  der  darauf  folgenden  nächsien  Oberamtsgerichtlichen  Sitzung  der  Ausschluß-Bescheid
ausgesprochen  werden.  Den  26.  Juli  1619.  Koönigl.  Oberamts-Gericht.

Herrenbert.  Dlejenigen,  welche  an  Johann  Martin  Bauer,  Bürger  und  Bauren  zu  Thailfeer#.°
  rechtmäßige  Forderungen  zu  machen  haben,  #werden  hiemit  aufgerufen,  solche  innerbalb  vier
ochen  der  hiesigen  Stadtschreiberei  mittelst  Vorlegung  der  Schuldscheine  und  anderer  Beweise  anzu-«

  Königl.  Oberamts-Gericht.

 

jeigen.  Den  29.  Juli  1819.

 

#Backnang.  Jehann  Jakob  Schik,  Bauer,  wandert  mit  seiner  Familie  nach  Caueafien  aus;
wer  Ansprüche  an  ihn  zu  machen  hat,  wende  sich  an  Friedrich  Schäfer,  in  Heuterspach.  Den
6.  Juli  1819.  Königl.  Oberamt.