Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Mastt  baben  vun  auf  dle  dleßfalls  erstattete  allerunterkhänigste  Meldung  vermöge  Dekrecs  vom
6.  d.  M  jedem  der  beiren  Solduaten  Seifert  und  Neuppert  eine  Belohnung  von  Eil  Gulren  allernädigst
  ausbesahlen  lassen  und  befohlen,  daß  solche  wegen  ihres  muthvollen  Benehmens  öffentlich,
belobt  werden  sollen.  Den  v.  August  1810.

Kommando  des  Gten  Infanterie-Regiments.

 

Saulgau.  Bei  dem  Koͤnigl.  Württ  ·  mbergischen  Lehenrath  hat  Alois  Sautter,  von  Mengẽn,  Oberamts
  Saulgau,  die  Bitte  um  Eiguung  seines  maunlehenbaaren  sogenannten  Herzogen-Lehene  zu  Mengen
vorgebracht,  wozu  die  Einwilligung  der  zur  Lehens-Nachfolge  berechrigten  Agnaten  erforderlich  ist.  Da
nun  unter  dleser  auch  der  Sohn  des  Lammwirthe  Fidel  Szutter  zu  Mengen,  Anton  Sautter,  begriffen.
derselbe  aber  abwesend  und  sein  Aufenthaltkort  unbekannt  ist,  so  wird  in  Gemäßheit  eines  von  dem
Königl.  Lehenrathe  hiezu  erhaltenen  Auftrags,  gedachter  Anton  Sautter  hiedurch  von  dem  unterzeichneten
  Königl.  Würrtembergischen  Oberamt  aufgesordert,  sich  innerhalb  des  Zeitraums  von  3  Monaten,
vom  Tage  gegenwärtiger  Edikral-Ladung  an,  dahier  zu  melden,  und  üuder  seine  Einwilligung  zu  Eignung
  des  genaynten  Lehens  sich  zu  erklären,  oder  seine  Erklärung  mit  obrigkeltlicher  Beglaubigung
derselben  schrifrlich  einzuschicken.  Würde  solches  in  der  anberaumten  Zeit  nicht  gesehen,  se  wird  derselbe
  als  in  die  gedachte  Eignung  einwilligend  betrachtet  werden,  und  in  solcher  Gemäßhelt  auf  das
Alois  Sauttersche  Eignungs-Gesuch  die  durch  die  gesetzlichen  Bestimmungen  vorgeschriebene  Verfugung
erfolgen.  Den  20,  Juli  1619.  ·
Königl.  Oberamt.

 

Herbrechtingen.  Das  biesige  Kameralamt  verkauft  aus  freler  Hand  den  #t  disponiblen  Vorrach
aun  Gersten  gegen  baare  Bezahlung,  welches  hiemit  bekannt  gemacht  wird.  Den  5.  Augusi  18:9.
Konigl.  Kameralamt.

Wiesenstalg.  Bel  der  unterzeichneten  Stelle  ist  ein  Quantum  Gerste  feil;  die  Kaufs-Liebhaber
köonen  solche  kaulich  beaugenscheinigen  und  Käufe  abschließen.  Den  3.  August  1620.
*Kömigl.  Kameralamt.

Winnenden.  Das  der  Königl.  Hof=  und  Domänen-Kammer  zustehende,  in  hiesiger  Markung  gelegene
Meiereigut,  dessen  Besitandzeit  an  Geergt  à#620  zu  Ende  gevet,  und  neben  den  erforderlichen  Wohn=  und
Oekonomie-Gebänden,  in  80  Mrg.  Aeckern  und  35  1/  Mrg.  Wiesen  besteher,  wird  nach  allerhochster
Vr.  ordnung  auf  weitere  12  Jahre  verliehen  werden.  Diese  Verleihung  wird  bei  der  unterzeichneren  Beamtung
Samstag  den  4.  Sept.  d.  J.,  Vormittags  9  Uhr,  ihren  Anfang  nehmen,  und  dabei  nur  solche  Bestands=Lcoyaber
  zugelassen  werden  konen,  vir  sich  durch  ein  obriskeitliches  und  oberamtlich  gefiegeltes  Zeugniß
  fur  diese  Verleihung  werden  ausgewiesen  haben,  daß  sie  nicht  nur  zuten  Pradicats  und  des  Feldbaues
  kundig.  sondern  auch  noch  neben  den  baaren  Mirkeln  zu  Anschaffung  des  erforderlichen  Viebes,
Schiff  und  Geschirre  eine  Caution  von  2000  Lerer.  in  licegenden  Gutern  oder  sichern  Capis
lalien  zu  stellen  im  Stande  sind.  Den  4.  Augusi  1619.

½  ñ  Den  2s  *  Königl.  Hof-Kameralamt.

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