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—8 Die bei der Anshebung #iuicht anwesenden und daher einstweilen für dienst-
tüchtig. anzunehmenden Mulitärpflichrigen., für welche kein Befreiungsgrund
nachgew#een wird) insafern sie nicht notorisch dienstuntüchtig, find. (Art.#3.)
(Die uncer dieser Nummer angeführten siad als vorldufig zum Kon-
ein gent begeichnet in die Kontinsentsliste einzutragen.)
5.) Diesenigen Militärpflicheigen, über deren Befreiung aus den Art. 14. ange-
führten Gründen noch nicht deffnitiv erkanat werden kann.
(LDie unter dieser Nummer angeführten Und als bedingungsweise zum
Kontingent beksichnet in die Kontingentsliste einzutragen.)
, Art. 16.
Vorn. Ergzängung des Kontingents. Kontingentslifte.
De bei den. — zum Kontingent vorldufig oder bedingungsweise Bezeichneten der
Fall eintreten kann, daß sie in der Folge wegen Dienst= Untüchtigkrir oder aus an-
dern Gründen von der Aushebung freigesprochen werden, so find diesenigen welchs
die Reihe nicht getrosfen, zum Kontingent beseichnet u werden, nach den oben an-
gegebenen. Regeln zur Ergänzung des Nontingents, rweder deffniriv, oder vorldu-
sig, oder bedingungsweise zu. bezeichnen.
. Die zum Kontingent oder zu dessen Ergaͤnzung Beieichneten werden sodann in
die Kontingentsliste eingetragen.
Art. 17.
Nachu.##he. b unn g.
Sobald die Aushebung in den verschiedenen Bezirken des Kreises geendigt ist,
versammelt ssch der Kreis= Rekrutirung?= Rath in der Kreisstadt, um die Nachaus-
debung und in deren Gefolg die Revision der Kontingents-Listen vorzunehmen.
Der Kreis.-Rekrutirungs-Narh wird zu diesem Ende zusammen peset, ans
dem Mitagliede der Kreis= Regierung und dem Offiuier, welche der Aushebung an-
gewohnt haben, einem weiteren. Mitqgliede der Kreis= Regierung, und zwei von der
Kreis= Regierung zu- ernennendem Alsessoren der Siodtrarbs der Kreisstadt. Die
Stelle des Aktuears versseht der Renierungs= Gekretär, welcher der Ausbebung on-
ewohnt hat Die dcezeliche Eommissson aber soll bestehen aus dem oben erwähnten
ilitcr-= Arzt und dem Oberames= Arst der Kreisstadt', und im Fall eines Diffenses
zwischen diesem beidem wird der Kreis, Medicinal.= Rath beigezogen.